Fortsetzung der einstufigen Bilanzkontrolle: Was die Bafin bereits getan hat und noch tun sollte (Teil 1)

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Bilanzkontrolle nun allein bei der Bafin angesiedelt. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ist nun Geschichte. Seit dem Zusammenbruch von Wirecard im Sommer 2020 – der den Anlass für die Reform gegeben hat – ist einiges passiert. Ob die Bafin nun „mehr Biss“ hat, wird sie erst beweisen müssen. Ein genauerer Blick auf die Website zeigt jedoch, dass sich einiges verändert hat. Allerdings müssen sich die verstärkten Instrumente erst noch in der Praxis beweisen.

Umbau aufs einstufige System bei der Bafin

Die Bafin hat die Gruppe „Bilanzkontrolle“ personell verstärkt. Das veröffentlichte Organigramm wurde im Dezember 2021 zuletzt aktualisiert. Demnach gibt es nunmehr vier Referate bei der Gruppe Bilanzkontrolle. Im Journal vom Dezember 2021 hat die Bafin dazu angegeben, dass 60 Mitarbeiter in der Bilanzkontrolle beschäftigt sein sollen. So, wie dies beschrieben wird, wird der Eindruck erweckt, dass noch nicht alle Stellen besetzt sind. Dies mag mitunter auch daran liegen, dass bisher nur etwa die Hälfte an Personal in diesem Tätigkeitsfeld arbeitete. Dabei sind die Mitarbeiter der abgeschafften DPR schon einbezogen.

Die Aufteilung der Bilanzkontrolle erfolgt in die folgenden vier Referate:

  1. Stichproben- und Anlassprüfungen, Grundsatz, Standards (Referat BilKo 1)
  2. Stichproben- und Anlassprüfungen, Marktrecherche/Prüfungsplanung (Referat BilKo 2)
  3. Stichproben- und Anlassprüfungen, Internationales (Referat BilKo 3)
  4. Stichproben- und Anlassprüfungen, TUG (Referat BilKo 4)

Alle vier Referate haben somit die Bilanzkontrolle als ihre Kernaufgabe. Die weiteren Aufgaben werden jeweils von einem der vier Referate übernommen. Das Ziel dieser Arbeitsaufteilung ist, dass es möglichst wenige Schnittstellen gibt. Gleichzeitig sollen aber auch alle Referate einheitliche Entscheidungen treffen können.

Ob sich die praktische Umsetzung dieser Struktur bewährt, wird die Praxis zeigen. Anders als in der Vergangenheit ist es notwendig, am Ende dieses Jahres zu überprüfen, wie die Erfahrungen damit sind. Dabei sollten die Mitarbeiter der Bilanzkontrolle befragt werden – und ihre Anregungen ggf. bei der Umsetzung von Änderungen berücksichtigt werden.

Denn das hat meines Erachtens unter anderem die Zeugenbefragung einer Mitarbeiterin der Bilanzkontrolle bei der Bafin gezeigt: Probleme bei der praktischen Umsetzung sehen die betroffenen Mitarbeiter. Ihre Kritik und Verbesserungsvorschläge wurden nur leider nicht gehört. Zumindest nicht rechtzeitig.

Tätigkeitsbericht über erfolgte Bilanzkontrollen

Die DPR hatte bisher immer am Jahresanfang ihren Tätigkeitsbericht für das Vorjahr veröffentlicht. Darin wurde unter anderem über die Anzahl der abgeschlossenen Prüfungen aber auch die am häufigsten festgestellten Fehler berichtet. Im Tätigkeitsbericht der Bafin war das Thema Bilanzkontrolle bisher ein sehr knapper Teil des Berichtes. Durch den Umstieg auf die einstufige Bilanzkontrolle wäre es wünschenswert, wenn sie dabei in ihrem gesamten Tätigkeitsbericht sich an den Berichten der DPR orientiert und entsprechende Informationen offenlegt.

Da die Website der DPR abgeschaltet wurde, wird auch kein Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 mehr veröffentlicht werden. Hier ist zu wünschen, dass die Bafin dies bereits in ihren eigenen Bericht integriert und auf die DPR verweist. Denn ansonsten fehlt die Transparenz hinsichtlich der Prüfungen im Jahr 2021.

Ein weiterer Wunsch an die Bafin: Die DPR hat den Tätigkeitsbericht immer sehr zeitnah am Jahresanfang veröffentlicht. Bei der Bafin ist der bisherige Turnus der Mai. Sicherlich vermag eine Veröffentlichung des gesamten Tätigkeitsberichtes der Bafin aufgrund der Größe deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Da der Bericht über die Bilanzkontrolle jedoch wichtige Erkenntnisse unter anderem für den Aufsichtsrat und die Wirtschaftsprüfer liefert, sollte hier über eine zeitnahe Veröffentlichung zu Jahresbeginn über die Bilanzkontrolle des Vorjahres nachgedacht werden. Denn die Aufsichtsratssitzungen mit dem Fokus auf die Bilanzen sowie die Jahresabschlussprüfungen finden zum Großteil im ersten Quartal statt.

Lesen Sie im zweiten Teil unter anderem, was sich beim Hinweisgebersystem getan hat und welche weiteren Wünsche die Bafin noch erfüllen sollte.

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