Mit IFRS 18 wird ab 2027 erstmals eine verpflichtende Zwischensumme für das Betriebsergebnis eingeführt. Das klingt zunächst wenig spektakulär. Schließlich berichten viele Unternehmen schon heute ein operatives Ergebnis, ein EBIT oder eine vergleichbare Kennzahl.
Der entscheidende Unterschied: Künftig folgt das Betriebsergebnis einer einheitlichen IFRS-Systematik. Doch was gilt nach IFRS 18 eigentlich als „operativ“?
Die betriebliche Kategorie als Auffangkategorie
IFRS 18 unterteilt Erträge und Aufwendungen in fünf Kategorien: betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit, Ertragsteuern und aufgegebene Geschäftsbereiche.
Für die betriebliche Kategorie gilt dabei eine Besonderheit: Sie ist grundsätzlich als Auffangkategorie ausgestaltet. In ihr werden alle Erträge und Aufwendungen erfasst, die nicht einer der übrigen vier Kategorien zuzuordnen sind.
Das bedeutet zugleich: „Betrieblich“ darf nicht mit „gewöhnlich“, „wiederkehrend“ oder „Kerngeschäft“ gleichgesetzt werden. Auch ungewöhnliche, schwankende oder nicht regelmäßig auftretende Aufwendungen und Erträge können Bestandteil der betrieblichen Kategorie sein. Gerade das ist für das Verständnis des neuen Betriebsergebnisses wichtig.
Wie wird das Betriebsergebnis ermittelt?
Das Betriebsergebnis ergibt sich aus der Summe sämtlicher Erträge und Aufwendungen, die der betrieblichen Kategorie zugeordnet werden. Damit entsteht erstmals eine verpflichtende IFRS-Zwischensumme, die bei Unternehmen grundsätzlich nach denselben Klassifizierungsregeln ermittelt wird.
Das unterscheidet das Betriebsergebnis nach IFRS 18 von vielen bislang verwendeten Kennzahlen. Ein Unternehmen kann beispielsweise ein „operatives Ergebnis“ berichten und bestimmte Restrukturierungsaufwendungen, Wertminderungen oder andere Sondereffekte herausrechnen. Ein anderes Unternehmen kann unter einer ähnlich bezeichneten Kennzahl ganz andere Anpassungen vornehmen. Das Betriebsergebnis nach IFRS 18 ist dagegen keine individuell definierte bereinigte Kennzahl.
Betriebsergebnis ist nicht automatisch EBIT
Besonders wichtig ist die Abgrenzung zum EBIT. Auf den ersten Blick können sich beide Größen ähneln. Gleichsetzen sollte man sie jedoch nicht. Das EBIT ist keine eigenständig definierte Zwischensumme nach IFRS 18. Seine Berechnung kann daher davon abhängen, wie ein Unternehmen diese Kennzahl bislang verwendet und abgrenzt.
Beim Betriebsergebnis nach IFRS 18 entscheidet dagegen die Klassifizierung der Erträge und Aufwendungen nach den Vorgaben des Standards. Hinzu kommt: IFRS 18 sieht neben dem Betriebsergebnis eine weitere Zwischensumme vor, das Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern. Dieses umfasst das Betriebsergebnis sowie die Erträge und Aufwendungen der Investitionstätigkeit. Schon daran zeigt sich, dass die bisher häufig verwendete gedankliche Gleichung „operatives Ergebnis = EBIT“ künftig mit Vorsicht zu behandeln ist.
Und was ist mit Zinsen?
Gerade die Behandlung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen zeigt, warum eine einfache Abgrenzung nicht immer funktioniert. Bei einem Industrieunternehmen werden Finanzierungserträge und -aufwendungen typischerweise außerhalb der betrieblichen Kategorie ausgewiesen. Für Unternehmen, bei denen die Finanzierung von Kunden zur Hauptgeschäftstätigkeit gehört, gelten dagegen besondere Regeln.
Banken oder beispielsweise Finanzierungsgesellschaften können bestimmte Erträge und Aufwendungen, die bei anderen Unternehmen der Finanzierungskategorie zugeordnet würden, in der betrieblichen Kategorie erfassen. Gleiches gilt für Unternehmen, bei denen das Investieren in bestimmte Vermögenswerte eine Hauptgeschäftstätigkeit darstellt.
Das Betriebsergebnis eines Industrieunternehmens und das eines Finanzunternehmens folgt damit zwar derselben Grundlogik des IFRS 18, die Zuordnung einzelner Positionen kann sich aufgrund des jeweiligen Geschäftsmodells jedoch unterscheiden.
„Operativ“ heißt nicht „bereinigt“
Ein weiterer wichtiger Punkt: IFRS 18 befreit das Betriebsergebnis nicht automatisch von vermeintlichen Sondereffekten. Gerade in der Unternehmensberichterstattung wird „operativ“ häufig mit einer bereinigten Sicht auf das Geschäft verbunden. Restrukturierungsaufwendungen, Wertminderungen oder andere außergewöhnliche Belastungen werden dann aus einer selbst definierten Erfolgskennzahl herausgerechnet.
Das Betriebsergebnis nach IFRS 18 funktioniert anders. Entscheidend ist nicht, ob ein Aufwand ungewöhnlich oder unerwünscht ist, sondern welcher Kategorie er nach IFRS 18 zuzuordnen ist. Damit kann eine Position sehr wohl betrieblich sein, obwohl das Management sie bei einer bereinigten Kennzahl herausrechnet.
Genau diese Trennung dürfte künftig besonders interessant werden: Auf der einen Seite steht das standardisierte Betriebsergebnis nach IFRS 18, auf der anderen Seite können Unternehmen weiterhin eigene Erfolgskennzahlen verwenden.
Mehr Einheitlichkeit – aber nicht weniger Erklärungsbedarf
Das neue Betriebsergebnis ist eine der zentralen Neuerungen des IFRS 18. Es schafft eine einheitlichere Grundlage, weil die Kennzahl nicht mehr allein von der unternehmensindividuellen Definition abhängt.
Ein Selbstläufer ist die Vergleichbarkeit dennoch nicht. Die betriebliche Kategorie ist bewusst weit gefasst, und bei bestimmten Geschäftsmodellen gelten besondere Klassifizierungsregeln. Zudem bleiben zusätzliche, vom Management definierte Kennzahlen möglich. Für die Analyse heißt das künftig deshalb noch stärker: Nicht nur auf die Bezeichnung einer Kennzahl schauen, sondern darauf, wie sie ermittelt wurde.
Und mein Senf dazu
Gerade der Begriff „operativ“ war bislang erstaunlich dehnbar. IFRS 18 setzt hier einen wichtigen Gegenpunkt, weil das Betriebsergebnis künftig einer verbindlichen Systematik folgt. Wer allerdings erwartet, dass damit EBIT, bereinigtes EBIT und Betriebsergebnis plötzlich dasselbe meinen, dürfte enttäuscht werden. Die eigentliche Arbeit beginnt weiterhin dort, wo man fragt: Was steckt in der Kennzahl – und was wurde herausgerechnet?
Im nächsten Beitrag dieser Serie geht es deshalb um die vom Management definierten Erfolgskennzahlen und die Frage, was IFRS 18 für bereinigtes EBIT und andere alternative Ergebnisgrößen bedeutet.
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