Illegales Mining im Unternehmen und potenzielle steuerliche Relevanz

Kryptowährungen haben nach wie vor eine hohe Anziehungskraft. Dies dürfte zum einen daran liegen, dass für viele die Anziehungskraft in dem nebulös erscheinenden Umfeld liegt. Zum anderen wecken die zum Teil immensen Kurssteigerungen sowie -schwankungen das Interesse und die Hoffnung auf schnelle Gewinne. Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, wenn neben dem klassischen Trading auch das sog. Mining betrieben wird, um an dem Hype der Kryptowährungen mitzuverdienen.

Bekanntermaßen bedarf jedoch das Mining, insbesondere das Proof-of-Work-Verfahren, wie dies bei der Erzeugung von Bitcoins zur Anwendung gelangt, erhebliche Ressourcen – und zwar in Form von Rechenleistung und Energie. Ausgehend davon sehen sich Unternehmen mit Fällen konfrontiert, in welchen Mitarbeiter offenkundig Mining mit Verwendung der Unternehmensressourcen betreiben. Zu Tage kommen solche Aktivitäten bisweilen meist dadurch, dass entweder andere Mitarbeiter von solchen illegalen Aktivitäten Kenntnis erlangen und die entsprechenden Stellen im Unternehmen informieren.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass das Unternehmen selbst bzw. die entsprechenden Stellen/Abteilungen – wie die IT oder das Gebäude(energie)management – Unregelmäßigkeiten erkennen. Zum Beispiel eine hohe Auslastung der IT einerseits und/oder ein ungewöhnlich hoher Bedarf an Energie andererseits (ohne große Leistungsspitzen). Werden solche Unregelmäßigkeiten erkannt, beginnt bekanntermaßen die „Suche der Nadel im Heuhaufen“.

Wird das illegale Mining letzten Endes erkannt, was keinesfalls trivial ist, stellen sich neben arbeitsrechtlichen Fragen auch steuerliche:

  • Wie ist mit den selbst hergestellten Coins umzugehen, und zwar insbesondere dann, wenn der betroffene Mitarbeiter das illegale Mining bestreitet?
  • Sind die erzeugten Coins dem Unternehmen zuzurechnen?

Falls dies (wider Erwarten) bejaht werden sollte, stellen sich diverse Folgefragen, u.a.:

  • Wann, wie und mit welchen Werten sind die erzeugten Kryptowährungen/Coins zu berücksichtigen?
  • Erfolgten bereits steuerlich relevante Transaktionen (Trading, Lending etc.)?
  • Wie wirkt sich der Sachverhalt auf bereits deklarierte Veranlagungszeiträume aus? Besteht Korrekturbedarf?
  • Wie/Wann ist gegenüber der Finanzverwaltung zu kommunizieren?
  • Auch das „Worst-Case-Szenario“ der „Steuerverkürzung“ sollte nicht unberücksichtigt bleiben.

Für Unternehmen kann daher nur gelten: frühzeitig entsprechende Vorkehrungen treffen! Zum Beispiel in der ganzheitlichen und nicht isolierten Betrachtung der involvierten Abteilungen wie der IT-Abteilung, dem Gebäude(energie)management und der Steuerabteilung. Diese ganzheitliche Betrachtung sollte auch in den internen Kontrollsystemen und im TAX-CMS zu finden sein mit klarer Vorgabe, welche Personen/Stellen/Abteilungen in einem solchen Fall zu verfahren haben und welche Aspekte zu beachten sind.

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