Inflationsausgleich mit Zirkelbezug? Wenn 100 Euro mehr Kaufkraft am Ende deutlich mehr kosten

Inflation ist zunächst schnell erklärt: Das Leben wird teurer. Wer für denselben Einkauf mehr bezahlen muss, verliert Kaufkraft. Arbeitgeber reagieren darauf nicht selten mit Gehaltserhöhungen. Das Ziel kann dabei ganz bescheiden sein: Der Mitarbeiter soll sich trotz gestiegener Preise ungefähr genauso viel leisten können wie zuvor.

Im August 2026 lag die Inflationsrate in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes bei 2,9 %. Bei einem Arbeitnehmer mit rund 2.600 Euro Nettogehalt entspricht dies rechnerisch einem Kaufkraftverlust von etwa 75 Euro monatlich.

Nehmen wir deshalb einen großzügigen Arbeitgeber, der sagt: „Dann machen wir 100 Euro netto mehr.“ Eine schöne runde Zahl. Nur: 100 Euro mehr Kaufkraft kosten den Arbeitgeber nicht 100 Euro.

Aus 100 Euro werden rund 230 Euro

Unser Modellarbeitnehmer ist ledig, Steuerklasse I, über 23 Jahre alt, kinderlos, nicht kirchensteuerpflichtig und gesetzlich krankenversichert. Sein bisheriges Monatsgehalt beträgt 4.000 Euro brutto. Für die Krankenversicherung wird mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 gerechnet; individuelle Krankenkassenwerte können abweichen.

Damit liegt er 2026 unterhalb der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Sozialversicherung. Auf eine zusätzliche Gehaltszahlung fallen deshalb weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

Soll der Arbeitnehmer tatsächlich rund 100 Euro zusätzlich netto erhalten, benötigt er überschlägig eine Bruttogehaltserhöhung von etwa 188 Euro monatlich. Vom zusätzlichen Brutto gehen die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und zusätzliche Lohnsteuer ab. Von rund 188 Euro zusätzlichem Bruttogehalt bleiben unserem Modellarbeitnehmer deshalb ungefähr die gewünschten 100 Euro netto.

Damit ist die Rechnung aber noch nicht beendet.

188 Euro Gehalt kosten den Arbeitgeber rund 228 Euro

Auch der Arbeitgeber zahlt auf das zusätzliche Bruttogehalt seine Anteile zur Sozialversicherung. Auf unsere rund 188 Euro zusätzliche Bruttovergütung entfallen überschlägig weitere 40 Euro Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

Aus dem ursprünglichen Wunsch „Mein Mitarbeiter soll 100 Euro mehr Kaufkraft haben“ werden damit ungefähr 188 Euro zusätzliches Bruttogehalt zuzüglich rund 40 Euro Arbeitgeberanteile – also etwa 228 Euro zusätzliche Personalkosten im Monat.

Umlagen, Berufsgenossenschaft und weitere lohnabhängige Kosten lassen wir für diese Modellrechnung bewusst außen vor. Mehr Zahlen brauchen wir für unseren Gedanken eigentlich nicht.

Und jetzt beginnt der Zirkelbezug

Unser Unternehmer muss die zusätzlichen 228 Euro irgendwo erwirtschaften. Natürlich kann er versuchen, sie durch höhere Produktivität aufzufangen. Vielleicht reduziert er seine Marge oder spart an anderer Stelle. Langfristig werden höhere Personalkosten aber zumindest teilweise auch Eingang in die Kalkulation von Produkten und Dienstleistungen finden.

Nehmen wir zur Veranschaulichung einen Dienstleistungsunternehmer. Er kalkuliert vereinfacht so, dass seine Kosten 50 % seines Nettoverkaufspreises ausmachen. Anders ausgedrückt: Auf seine Kosten schlägt er 100 % auf.

Aus 228 Euro zusätzlichen Personalkosten müssten dann rund 456 Euro zusätzlicher Netto-Umsatz erwirtschaftet werden, wenn diese Kalkulationsrelation unverändert bleiben soll. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % entspricht dies rund 543 Euro Bruttoumsatz, den letztlich die Kunden bezahlen.

Aus 100 Euro werden 543 Euro?

Nein – so dürfen wir die Rechnung natürlich nicht interpretieren. Der Arbeitnehmer erhält 100 Euro zusätzliches Netto. Der Arbeitgeber muss dafür rund 228 Euro aufwenden. Und in unserem bewusst vereinfachten Kalkulationsbeispiel müsste der Unternehmer rund 543 Euro zusätzlichen Bruttoumsatz erzielen, um seine bisherige Kosten-Umsatz-Relation beizubehalten. Das sind unterschiedliche wirtschaftliche Größen.

Aber gerade die Größenordnung zeigt, welche Kettenreaktion eine vermeintlich kleine Gehaltserhöhung auslösen kann. Der Bäcker zahlt seinen Mitarbeitern mehr. Der Handwerker zahlt seinen Mitarbeitern mehr. Das Restaurant zahlt seinen Mitarbeitern mehr. Die Steuerberatungskanzlei zahlt ihren Mitarbeitern mehr. Alle möchten zunächst nur eines: die gestiegenen Lebenshaltungskosten ihrer Mitarbeiter zumindest teilweise ausgleichen.

Wenn die höheren Personalkosten anschließend zumindest teilweise in die Preise einfließen, steigen wiederum die Lebenshaltungskosten. Der Arbeitnehmer schaut auf sein Konto und stellt erfreut fest: 100 Euro mehr netto. An der Supermarktkasse, beim Handwerker oder im Restaurant stellt er möglicherweise irgendwann fest: Schon wieder alles teurer geworden.

Und dann öffnet sich – um im Excel-Bild zu bleiben – die nächste Zelle unseres Zirkelbezugs.

Lohn-Preis-Spirale – ganz so einfach ist es nicht

Volkswirtschaftlich sollten wir allerdings vorsichtig sein. Eine Gehaltserhöhung führt nicht automatisch zu Inflation. Unternehmen können höhere Lohnkosten durch Produktivitätssteigerungen auffangen, ihre Gewinnmargen reduzieren oder an anderer Stelle Kosten einsparen. Außerdem können Preissteigerungen ganz andere Ursachen haben – etwa Energiepreise, Rohstoffpreise, Lieferengpässe, Wechselkurse oder geopolitische Ereignisse.

Problematisch können vielmehr sogenannte Zweitrundeneffekte werden: Preise steigen, Arbeitnehmer verlangen als Reaktion höhere Löhne, höhere Lohnkosten werden wiederum in Preise eingerechnet und führen erneut zu Forderungen nach höheren Löhnen. Das ist die klassische Idee einer Lohn-Preis-Spirale.

Oder für uns Steuerberater: Inflationsausgleich mit Zirkelbezug.

Und der Staat?

Einen Akteur haben wir bislang kaum betrachtet. Aus der Gehaltserhöhung entstehen zusätzliche Lohnsteuer und zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge. Steigen anschließend die Nettoverkaufspreise, steigt bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen auch der absolute Umsatzsteuerbetrag, den der Endverbraucher bezahlt.

Allerdings sollten wir auch hier sauber bleiben: Umsatzsteuer ist für den Unternehmer grundsätzlich ein durchlaufender Posten und nicht sein Ertrag. Und höhere Preise bedeuten nicht automatisch entsprechend höhere staatliche Einnahmen, weil Verbraucher beispielsweise ihren Konsum reduzieren können.

Trotzdem zeigt unser kleines Beispiel sehr schön, wie viele Beteiligte an einer zunächst simplen Entscheidung hängen: 100 Euro mehr Kaufkraft für einen Arbeitnehmer. Mehr wollte unser Arbeitgeber eigentlich gar nicht erreichen.

Ist Inflationsausgleich also falsch?

Natürlich nicht. Ein Arbeitnehmer, dessen Gehalt über Jahre unverändert bleibt, während die Preise steigen, erleidet einen realen Einkommensverlust. Eine nominale Gehaltserhöhung kann deshalb notwendig sein, nur um den bisherigen Lebensstandard zu erhalten.

Die interessante Frage ist vielmehr, wie teuer dieser Ausgleich tatsächlich ist. Aus rund 75 Euro rechnerischem monatlichem Kaufkraftverlust machen wir großzügig 100 Euro zusätzliches Netto. Dafür braucht unser Arbeitnehmer rund 188 Euro mehr Bruttogehalt. Für seinen Arbeitgeber werden daraus rund 228 Euro zusätzliche Personalkosten.

Und müssen diese Kosten über höhere Preise verdient werden, können sie wiederum genau das Problem verstärken, das mit der Gehaltserhöhung eigentlich ausgeglichen werden sollte.

Inflationsausgleich mit Zirkelbezug?

Vielleicht ist das gar kein schlechter Vergleich. In Excel entsteht ein Zirkelbezug, wenn eine Berechnung am Ende wieder von ihrem eigenen Ergebnis abhängig wird.

Auch beim Inflationsausgleich kann etwas Ähnliches passieren: Höhere Preise führen zu Kaufkraftverlust, dieser zu höheren Löhnen, höhere Löhne zu höheren Personalkosten und diese können wiederum höhere Preise begünstigen.

Zum Glück lässt sich eine Volkswirtschaft nicht so einfach berechnen wie eine Excel-Tabelle. Aber unser kleines Beispiel zeigt: 100 Euro mehr netto sind wirtschaftlich eben sehr viel mehr als 100 Euro.

Und vielleicht erklärt das auch, warum es so schwierig ist, Inflation einfach „auszugleichen“.

Ein Beitrag von:

  • Ralph Homuth, LL.M.
    • Steuerberater in Hamburg
    • Fachberater für internationales Steuerrecht
    • Studium BWL und Wirtschaftsrecht, Master of Laws
    • Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht
    • Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler
    • Homepage: www.TplusC.de
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      Warum blogge ich hier?

      Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche Auswirkungen wird dabei oft nicht gedacht. Ich möchte diese Themen hier aufgreifen und damit zu Diskussionen anregen.

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