Hand aufs Herz: Wer von Ihnen hat tatsächlich schon einmal den Dienstausweis eines Finanzbeamten genauer unter die Lupe genommen? Wissen Sie, wie diese Ausweise aussehen? Ich selbst weiß zumindest, wie diese in Nordrhein-Westfalen aussehen. Und ich muss sagen: Fälschungssicherheit geht anders. Damit bin ich nun beim Thema: Das neue Instrument der Kassen-Nachschau wird Trickbetrügern Tür, Tor und Kasse öffnen. Ein wahres Eldorado wird sich ihnen auftun, denn bei der Prüfung einer Gaststätte mitten im größten Trubel muss nämlich einem Amtsträger der Zugang zum Allerheiligsten, der Kasse, gewährt werden. Und das bedeutet: Auch einem angeblichen (!) Amtsträger wird der Zugang zur Kasse ermöglicht.
Der DStV hat die Gefahr erkannt und plädiert daher dafür, dass neben dem Dienstausweis stets ein schriftlicher Prüfungsauftrag – unterschrieben von einem Sachgebietsleiter/Hauptsachgebietsleiter – einschließlich einer Anlage mit allen Rechten und Pflichten ausgehändigt werden müsse. Aber selbst der Prüfungsauftrag kann natürlich gefälscht sein.
Meine Empfehlung an Betroffene lautet: Ist Ihnen der Prüfer nicht bekannt, rufen Sie unbedingt beim Finanzamt an und lassen Sie sich dessen Existenz bestätigen. Rufen Sie gegebenenfalls Ihren Steuerberater an und fragen dort nach, ob diesem der Prüfer, der „auf der Matte steht“, bekannt ist. Vertrauen Sie jedenfalls nicht jedem, der Ihnen einen Dienstausweis vorhält und einen Blick in Ihre Kasse werden will.
Ich habe da noch einen verwegenen Gedanken: In der Finanzverwaltung sollte unter einer zentralen Rufnummer stets eine Auskunftsperson erreichbar sein, die die „Echtheit“ des Prüfers bestätigen kann. Mit „stets“ meine ich auch stets. Es darf nicht sein, dass das hohe Risiko des Trickbetrugs, das nun mit den Kassen-Nachschauen einhergeht, von den Unternehmern zu tragen ist. Erfolgt eine Kassen-Nachschau bei einer Gaststätte in den Abendstunden, besteht derzeit noch nicht einmal die theoretische Möglichkeit, sich beim Finanzamt über den – richtigen oder vermeintlichen – Prüfer zu informieren.
Darüber hinaus sollten Dienstausweise natürlich vereinheitlicht werden und fälschungssicher ausgestaltet sein. Ich befürchte aber, dass die Finanzverwaltung erst reagieren wird, wenn die ersten spektakulären Betrugsfälle bekannt werden. Ich möchte nicht schwarzmalen: Aber ich bin sehr sicher, dass es diese Fälle geben wird.
Ein Beitrag von:
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- Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)
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- Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe
Warum blogge ich hier?
Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser Kombination ergeben, mit den Nutzern des Blogs zu teilen und freue mich auf viele Rückmeldungen.
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