Kommen bald höhere Steuern auf baureife Grundstücke?

Das Thema ist brisant. Auch wenn es hier bereits behandelt wurde, hier noch ein kurzer „Reminder“, worum es geht.

Baureife Grundstücke werden teilweise als Spekulationsobjekt genutzt. Dem möchte die Bundesregierung entgegentreten. Mit einem erhöhten Grundsteuersatz sollen finanzieller Anreiz geschaffen werden, baureife Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen, heißt es in dem Gesetzesentwurf.

Der Gesetzesentwurf

Städte und Gemeinden sollen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer die Möglichkeit der Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke erhalten. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuerrechtes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung vor. So könnte ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, baureife Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen.

Der Spekulation entgegentreten

Im Gesetzesentwurf wird auch auf den erheblichen Wohnungsmangel insbesondere in Ballungsgebieten hingewiesen: „Die damit verbundene Wertentwicklung von Grundstücken wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Diese Grundstücke werden nur gekauft, um eine Wertentwicklung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung werden diese Grundstücke nicht zugeführt. Trotz des damit vorhandenen Baulands wird der erforderliche Wohnungsbedarf ausgebremst“, heißt es in dem Gesetzesentwurf.

Fazit

Mit der zusätzlichen grundsteuerlichen Belastung von baureifen, aber brachliegenden Grundstücken soll ein wichtiges Instrument geschaffen werden, um einerseits Spekulationen zu begegnen und andererseits Bauland für die Bebauung zu mobilisieren. Die Bundesregierung erhofft sich hierdurch wichtige Impulse für die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden.

Weitere Informationen:

  • Gesetzentwurf zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung – BT-Drucksache 19/13456
  • Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 01.10.2019 – hib 1072/2019

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