Kosten Weihnachtsbäume Grunderwerbsteuer?

Muss man für Weihnachtsbäume eigentlich Grunderwerbsteuer bezahlen? Auf diese Fragestellung können auch nur wir Steuerexperten kommen, oder?

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Grundstück mit einer Weihnachtsbaumbepflanzung. Im Kaufvertrag wurde der Kaufpreis aufgeteilt und der Anteil, der auf die Weihnachtsbäume entfiel, gesondert ausgewiesen. Vorbildlich!

Sie wissen, eine solche Kaufpreisaufteilung ist für die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer wichtig (§ 8 Abs. 1 GrEStG). Trotzdem berechnete das Finanzamt die Grunderwerbsteuer auf den vollen Kaufpreis. Zu Unrecht, wie der BFH entschied.

Der Grunderwerbsteuer unterliegen alle Leistungen des Käufers für das Grundstück. Ja, der Begriff „Grundstück“ umfasst die wesentlichen Bestandteile § 94 Abs. 1 Satz 1 BGB), zu denen auch die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen gehören.

Allerdings nur, sofern es keine Scheinbestandteile (§ 95 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind. In diesem Fall gilt dies für die Weihnachtsbäume.

Ho, ho, ho! Wir merken uns:

  • Eine Kaufpreisaufteilung ist wichtig.
  • Bei Gehölzen kommt es also auf die Zweckbestimmung bei der Aussaat oder Anpflanzung an.

In diesem Sinne wünsche Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest. Frohe Weihnachten und bis bald, im neuen Jahr!

Weitere Informationen
BFH-Urteil v. 23.02.2022 – II R 45/19


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