Lehren aus Wirecard (Teil 6): Aufsicht über Unternehmen und Abschlussprüfer

Reformvorschläge des IDW unter der Lupe

Mit dem Wirecard-Skandal sind nicht nur die Wirtschaftsprüfer zunehmend in der Kritik. Die deutsche Bundesregierung hat den Vertrag mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) zum Ende 2021 gekündigt. Dabei war der Grund für die Gründung der Bilanzpolizei 2005 eine Reihe von Bilanzskandalen, die mit der Schaffung der privatrechtlichen Organisation verhindert werden sollten. Wie sich zeigt, ist dies ordentlich schief gegangen.

Probleme in der Vergangenheit

Doch die Abschaffung der DPR ist nicht die Lösung. Das Problem lag vielmehr in dem zweistufigen Enforcement-System und der praktischen Umsetzung: Ein privatrechtlich organisierter Verein soll mit wenig Personal viele Unternehmen prüfen. Als zweite Instanz gibt es dann noch die Bafin, die bei Bedarf die Prüfung anordnen kann. Denn die Zusammenarbeit der Unternehmen mit der DPR war auf freiwilliger Basis. Weder der Aufsichtsrat noch die Hauptversammlung mussten weder über eine DPR-Prüfung noch über die Ergebnisse einer Prüfung berichten.

Die Fehlermeldungen der DPR werden zwar im Bundesanzeiger erläutert. Allerdings sind die Fehlerfeststellungen für Nicht-Bilanzierungsexperten weder eine leicht verständliche Kost noch können sie problemlos in den Gesamtzusammenhang eingeordnet werden. Dies ist einer der Themen meines FINANCE-Blogs „Abgeschminkt“: Die Fehlermeldungen der Bilanzpolizei verständlich zu erläutern.

Vorschläge des IDW

Doch nun zurück zum IDW und seinen Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Aufsicht über Unternehmen und Abschlussprüfer:

  1. Auch das IDW spricht sich für das zweistufige Enforcement-Verfahren aus. Zur Weiterentwicklung schlägt das Institut die Ausweitung der staatlichen Aufsicht auf Zahlungsabwickler vor. Bei Vorliegen eines Verdachtes betrügerischer Handlungen sollte die Ausweitung der Aufsichtskompetenz der BaFin überprüft werden.
  1. Mit der APAS gibt es bereits eine Behörde, die als Berufsaufsicht über die Abschlussprüfer fungiert. Allerdings ist sie erst seit 2016 tätig. Das IDW schlägt vor, die Transparenz über die Tätigkeiten der APAS zu verbessern. Dazu soll künftig öffentlich über die durchgeführten Untersuchungen und die erzielten Feststellungen unter Darstellung der Stellungnahmen des Abschlussprüfers berichtet werden.
  1. Die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bafin, DPR und APAS sollte nach Ansicht des IDW zudem gestärkt werden.

Beurteilung der IDW-Vorschläge

Die Steigerung der Transparenz und eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Kontrollstellen kann uneingeschränkt zugestimmt werden. Zuvor sollte jedoch genauer analysiert werden, woran es in der Vergangenheit Probleme gegeben hat. Aus Sicht eines Laien mag diese Anzahl an Zuständigkeiten sehr verwirrend sein: Die Bilanzpolizei prüft die von einem Abschlussprüfer geprüften Berichte. Die APAS prüft die Abschlussprüfer. Dann gibt es noch die Bafin. Doch wie arbeiten diese ganzen Prüfer der Abschlussprüfer zusammen? Da ist es schwierig, Transparenz herzustellen.

Bevor die Neustrukturierung und Verbesserung im Einzelnen konkret angegangen werden kann, bedarf es meines Erachtens zunächst der Fehleranalyse. Denn ansonsten leidet beim nächsten Skandal die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in Kontrollinstanzen noch deutlich mehr. Vertrauen ist anders als die Aufklärung von Bilanzskandalen kein zäher Kaugummi, sondern ein zartes Pflänzchen. Bei zu wenig Pflege, lässt es schnell den Kopf hängen.

Im nächsten Teil der Lehren aus Wirecard lesen Sie mehr über die Vorschläge des IDW zur Weiterentwicklung des Kapitalmarktes.

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