Leichter ans Geld statt Insolvenz: Erweiterte Staatshaftung für Firmenschnellkredite in trockenen Tüchern!

Am 6.4.2020 hat die Bundesregierung mittelständischen Unternehmen weitere Unterstützung zugesagt, um eine Pleitewelle in der Corona-Krise zu verhindern. Bei Krediten bis 800.000 Euro haftet der Staat vollständig. Die Sonderkredite sind allerdings an Anforderungen geknüpft, die zu beachten sind.

Hintergrund

Ich hatte berichtet: Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) des Bundes trägt beim Sonderkreditprogramm bisher bis zu 90 Prozent des Kreditrisikos. Aus der Wirtschaft waren wiederholt Klagen laut geworden, Kreditprüfungen der Hausbanken seien zu aufwendig und Kredite würden nicht vergeben, weil Firmen in der derzeitigen Krise nicht kreditwürdig seien.

Für Kleinstunternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler bis zehn Mitarbeitern hat die Bundesregierung bereits Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. Euro beschlossen, die bei Einhaltung der Zuschussbedingungen nicht zurückgezahlt werden müssen; diese betragen – je nach Beschäftigtenzahl – zwischen 9.000 und 15.000 Euro. Einige Länder – z.B. Bayern – bieten Aufstockungsprogramme an,;in Bayern können Firmen bis 250 Mitarbeiter etwa Zuschüsse bis 50.000 Euro beantragen.

Für größere Firmen ab 250 Mitarbeiter ist der neue Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes (v. 27.3.2020 (BGBl 2020 I S. 543) – ergänzt mit dem Nachtragshaushaltsgesetz vom 27.3 .2020 (BGBl 2020 I S. 556) –  vorgesehen. Er soll mit Garantien und Staatsbeteiligungen in der Krise Insolvenzen vermeiden. Problem: Die KfW trägt bislang beim Sonderkreditprogramm  bis zu 90 Prozent des Kreditrisikos; mehr geht nicht wegen des sog. Beihilfenverbots der EU-Kommission (Art. 107 AEUV). Aus der Wirtschaft waren deshalb wiederholt Klagen laut geworden, Kreditprüfungen der Hausbanken seien zu aufwändig und Kredite würden nicht vergeben, weil Firmen in der derzeitigen Krise nicht kreditwürdig seien, weil sie nicht über die erforderlichen Sicherheiten verfügen. Das ist ärgerlich: Denn 99,5 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind Mittelständler. Sie erwirtschaften rund 35 Prozent des gesamten Umsatzes, stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze und über 80 Prozent aller Ausbildungsplätze.

Am 3.4.2020 hat die EU-Kommission den beihilferechtlichen Rahmen erweitert – ich hatte berichtet. Am 6.4.2020 haben nun BMWi und BMF Einzelheiten der Umsetzung bei der erweiterten Kreditvergabe veröffentlicht.

Erweiterte Staatsgarantien für leichteren Kreditzugang der Unternehmen

Mit den neuen Maßnahmen will die Bundesregierung mit zusätzlichen Corona-Hilfen im Umfang von 300 Mrd. Euro den Kreditzugang für mittelständische Unternehmen ermöglichen. Dabei gelten folgende „Spielregeln“:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1.1.2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 Prozent mit Laufzeit 10 Jahre, gff. mit befristeter Tilgungsfreiheit.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
  • Der KfW-Schnellkredit kann nach erfolgter Genehmigung durch die EU-Kommission sofort starten.

Bewertung

Die Erleichterungen beim KfW-Kreditprogramm sind ein richtiger und konsequenter Schritt, um mittelständischen Unternehmen, die keinen Zugang zu Sofortzuschüssen haben,  jetzt schnell und unbürokratisch unter die Arme zu greifen, also zigtausenden, bislang kerngesunden mittelständischen Unternehmen, für die es bislang keine passenden Liquiditätshilfen gab.

Bedauerlich ist allerdings, dass das erweiterte Kreditprogramm nur für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern gilt, also nicht für Kleinunternehmen. Diese sind auf die bislang geltenden herkömmlichen Kreditprogramme mit sehr viel mehr bürokratischem Aufwand verwiesen. Diese Differenzierung ist vom Bund durchaus gewollt, nachdem für Solo-Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer bis 10 Beschäftigte der Bundes-Sofortzuschuss bis zu 15.000 Euro gedacht ist, der auf Länderebene zum Teil um weitere Zuschuss-Programme erweitert ist.

Unterm Strich ist die schnelle Umsetzung des erweiterten Haftungsrahmens auf Bundesebene zu begrüßen. Helfen würde darüber hinaus auch, wenn auch die Länder auf ihrer Ebene den Haftungsrahmen ihrer Länderbanken (LfA) entsprechend ausweiten, was die EU-Spielregeln seit 3.4.2020 zulassen.

Quelle:
BMF-Pressemitteilung v. 6.4.2020


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