Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG ist die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei. In den Vorschriften wird unter anderem der Begriff des „bebauten Grundstücks“ verwendet. Der BFH hat nun entschieden, dass die erbschaftsteuerliche Befreiung für ein Familienheim neben dem Gebäude auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück umfassen kann, selbst wenn diese als eigene Flurstücke gelten. Als steuerbegünstigtes Grundstück ist die wirtschaftliche Einheit von Grundstücksflächen anzusehen, die für das Erbschaftsteuerverfahren bindend festgestellt wird (BFH-Urteil vom 17.6.2026, II R 27/23). Der Sachverhalt: Der Kläger ist Erbe seines verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte Grundbesitz, der zwar...
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Das BMF hat den Referentenentwurf für ein Gesetz sowie FAQ zur Einführung einer Frühstartrente veröffentlicht. Worum geht es und was ist davon zu halten? Hintergrund Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 einen Bericht mit 33 Empfehlungen zur Reform des deutschen Rentensystems und Sicherung des Rentenniveaus vorgelegt. Ein Teil der Altersvorsorge soll danach zusätzlich über eine kapitalgedeckte Komponente am Kapitalmarkt aufgebaut werden. Der BMF-Entwurf setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung um, dass ab dem 1.1.2026 für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes...
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG sieht für die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims an den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen eine erbschaftsteuerliche Befreiung vor. Im Gesetzestext heißt es dazu: Steuerfrei bleibt „soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war.“ Jüngst hat das FG Düsseldorf entschieden, dass als Familienheim nur die Immobilie gelten kann, in der der Erblasser tatsächlich gewohnt hat. Wenn nur geplant war, eine Eigentumswohnung als Familienheim zu nutzen, die Ehefrau in diese aber erst...
Der neue Ermessensspielraum in der Nachhaltigkeitsberichterstattung Im Jahresabschluss sind Ermessensentscheidungen nichts Neues. Ob Rückstellungen gebildet werden, welche Nutzungsdauer angesetzt wird oder wann eine Wertminderung erforderlich ist, lässt sich nicht immer eindeutig beantworten. Genau deshalb beschäftigen sich Wirtschaftsprüfer, Analysten und Aufsichtsräte seit Jahren mit der Frage, welche Annahmen hinter den Zahlen stehen. Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD kommt nun ein weiterer Bereich hinzu, der erhebliche Ermessensspielräume eröffnet: die Wesentlichkeitsanalyse. Sie entscheidet darüber, welche Themen im Nachhaltigkeitsbericht ausführlich dargestellt werden – und welche nicht. Der Filter vor dem Bericht Viele Leser konzentrieren sich auf die veröffentlichten Kennzahlen, Ziele und Maßnahmen. Tatsächlich...
Die unbequeme Wahrheit heißt Gesamtpaket Rentenpolitik lässt sich nicht auf eine Stellschraube reduzieren. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission zeigen: Wer Beitragssätze, Rentenniveau, Kapitaldeckung und Renteneintritt zusammendenkt, landet zwangsläufig bei einem Gesamtpaket. Rentenpolitik ist selten ein Feld für einfache Wahrheiten. Wer nur das Rentenniveau sichern will, muss erklären, wer es finanziert. Wer nur Beitragssätze begrenzen will, muss erklären, was das für Renten bedeutet. Und wer nur auf Kapitaldeckung setzt, muss sagen, wie die Übergangszeit finanziert wird. Genau deshalb sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission interessant. Sie versuchen nicht, eine einzelne Stellschraube heroisch zu überhöhen, sondern denken die Alterssicherung als Gesamtpaket. Demografischer Wandel Der...
Sachbezüge, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt, bleiben bis zu einer Freigrenze von 50 EUR im Monat steuerfrei. Doch manch Sachbezug erweist sich bei Tageslicht als Geldleistung – vor allem nach der Gesetzesverschärfung zum 1.1.2020. Danach sind Gutscheine und Geldkarten grundsätzlich als Geldleistungen anzusehen. Ausnahmsweise gelten sie als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nr. 10 ZAG erfüllen (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG). Ferner ist erforderlich, dass die Gutscheine und Geldkarten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Johannes Hofele 25. August 2026
36 Grad und es wird noch heißer…
-
Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt 25. August 2026
Weniger Papier, mehr Daten, härtere Sanktionen
-
Christian Herold 24. August 2026
Rechtsnachfolger kann Zugang eines Bescheides an den Erblasser kaum erfolgreich bestreiten
-
Dr. Remmert A. Stock 24. August 2026
Die Gesellschafteranfrage: Haftungsfalle für den GmbH-Steuerberater?
-
Ralph Homuth, LL.M. 21. August 2026
Der Steuerzahlergedenktag – Warum Deutschland die richtigen Anreize braucht
NEUESTE KOMMENTARE
19.08.2026 von Christian Herold
Darf der ordentliche Steuerpflichtige noch Taxi fahren? (Teil 2)
19.08.2026 von Sebastian Wenzel
21.08.2026 von Michael Heine
Steuerermäßigungen nach § 35a EStG und § 35c EStG im Vergleich