Wird ein Betrieb oder eine Praxis veräußert, so stellt sich oftmals die Frage, ob noch vorhandene Darlehen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung – sofort getilgt werden sollen oder ob es sinnvoller ist, die Darlehen weiter laufen zu lassen. Aus rein wirtschaftlicher Sicht kann an dieser Stelle natürlich keine Empfehlung gegeben werden, da es auf die individuellen Konditionen ankommt. Steuerlich wird es aber in aller Regel günstiger sein, die Darlehen mit bzw. unmittelbar nach dem Verkauf abzulösen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher...
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Der „Altbau“ Selbstanzeige wurde in 2011 saniert. Die Sanierung misslang in wesentlichen Teilen. Denn der Gesetzgeber hatte vorrangig Hinterziehungssachverhalte privater Anleger mit Auslandsvermögen im Blick. Ob die Neuregelung beispielsweise für die Unternehmenspraxis sinnvoll und umsetzbar ist, wurde ausgeblendet. Der Verschärfungsfuror brach aus. Ein Beitrag von: Thorsten Franke-Roericht, LL.M. Rechtsanwalt und Partner bei FP Rechtsanwälte – Strafverteidigung PartG LL.M. Wirtschaftsstrafrecht Autor im Heidelberger Kommentar zum Steuerstrafrecht / Referent Tätigkeitsspektrum: Selbstanzeige, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht Warum blogge ich hier? Der NWB Experten-Blog verbindet praxisrelevante Fachnews mit persönlichen Standpunkten. Schon als Leser schätzte ich diesen Ansatz. Als Autor im Steuerstrafrecht ist es mein Anspruch, aktuelle...
Das Sommerloch scheint auch Eingang in die Finanzrechtsprechung gefunden zu haben. Diesen Verdacht legt zumindest der Blick in die Pressemitteilungen der Woche nahe. Eigentlich Grund genug, mal etwas weiter zurückzuschauen. Meine persönliche Top10 der kuriosesten FG-Urteile – Teil 1. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet...
Werden im Rahmen einer Betriebsprüfung bei einer Gaststätte, Fleischerei oder Bäckerei die Warenentnahmen mittels der amtlichen Richtsatzsammlung (hinzu-)geschätzt und führen diese Beträge ganz offensichtlich zu einer unzutreffenden Besteuerung, so sollte die Hinzuschätzung angefochten werden. Der BFH hat mit Urteil vom 23.4.2015 (V R 32/14) ein Urteil des Niedersächsischen FG bestätigt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als...
Der Nießbrauch ist bei Nachfolgeregelungen verständlicherweise ein gern gesehener Begleiter. Während er im Zusammenhang mit dem Privatvermögen bzw. bei der Übertragung von Grundbesitz in der Regel gestalterisch keine allzu großen Probleme bereitet, kann er jedoch bei der Übertragung von Betriebsvermögen große Gefahren bergen, zum Beispiel dann, wenn das Finanzamt der Auffassung ist, dass dem Junior nicht genügend Rechte eingeräumt worden sind, um seine Mitunternehmerinitiative zu entfalten. Ein aktuelles Urteil des BFH zeigt, wie gefährlich Nießbrauchregelungen sein können (BFH 6.5.2015, II R 34/13). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe...
Als erste der Bewerber um das Amt des US-Präsidenten hat Hillary Clinton im laufenden Wahlkampf ihre Steuererklärungen veröffentlicht. Während man in Deutschland immer wieder staunt, dürfte diese Praxis den Einwohnern anderer Staaten nur ein müdes Lächeln abringen. Dort werden gar die Steuerdaten aller Bürger veröffentlicht. Wäre das eine Idee für Deutschland? Wohl leider nicht. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie...
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