Schon Charles Ponzi, US-Bürger, der vermeintliche Erfinder des „Ponzi-Systems“, wusste es ganz genau: Mit einem Schneeballsystem (engl.: „Ponzi scheme“) kann man unglaublichen Reichtum anhäufen, mit einem Schneeballsystem kann man es zu großem finanziellen Erfolg bringen. Doch was braucht es dazu und was versteht man unter einem Schneeballsystem eigentlich? Hierzu zählen – Geschäftsmodell her betrachtet – Geld- bzw. Kapitalanlagen, für die sehr hohe Renditen versprochen werden, die aber nur auf dem Papier existieren. Oft sind es mehr als 7 % bis 10 % Rendite auf das eingesetzte Kapital, die vom Gründer garantiert werden. Wenn Anleger zwischenzeitlich Kapital bzw. Erträge ganz oder...
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Die Antragsfrist für Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe II ist bis 30.6.2021 verlängert worden, jetzt können viele Antragsteller „last minute“ noch profitieren. Was Antragsteller jetzt bei der Überbrückungshilfe II beachten müssen. Hintergrund Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II endete am 31.3.2021. Änderungsanträge konnten bis zum 31.5.2021 gestellt werden. Nähere Informationen unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-ii.html (BMWI.de). Bis 15.6.2021 wurden 215.116 Anträge im Volumen von knapp 3 Mrd. Euro gestellt. Die durchschnittliche Höhe der beantragten Förderung beträgt etwa 14.300 Euro. Das Gesamtvolumen der Auszahlungen beträgt rund 2,71 Mrd. Euro (lt. BMWi Dashboard, Stand: 15.6.2021). Was ist jetzt unbedingt zu beachten? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn...
Das Überbrückungshilfe III – Programm des Bundes geht in die Verlängerung. Das hat die Bundesregierung am 9.6.2021 beschlossen. Wer davon profitiert und wie das zu bewerten ist. Hintergrund Mit verschiedenen Wirtschaftshilfeprogrammen hat der Bund die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bei Soloselbständigen und Unternehmen abzumildern versucht, zuletzt mit der mehrfach modifizierten Überbrückungshilfe (ÜHI) III. Allerdings war dieses Programm bislang bis zum 30.6.2021 befristet, auch wenn Anträge für diesen Förderzeitraum noch bis August 2021 gestellt werden können. Fortsetzung des Programms als Überbrückungshilfe III Plus Betroffene Unternehmen und Soloselbstständige können diese unter dem Namen „Überbrückungshilfe III Plus“ bis zum 30.9.2021 beantragen. Ein Beitrag...
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf zur Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vorgelegt, der am 9.6.2021 im Bundeskabinett beschlossen worden ist: Die Sonderregelungen für Kurzarbeit werden bis 30.9.2021 verlängert. Hintergrund In der Corona-Krise haben Kurzarbeit und Regelungen zum Kurarbeitergeld dazu beigetragen, dass Unternehmen auch in der Krise Fachkräfte „an Bord halten“ konnten, die sie bei Re-Start dringend benötigen. Über die Erleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld, die der Bund beschlossen hat, habe ich in diesem blog wiederholt berichtet (link). Jetzt hat die Bundesregierung auf Vorschlag des BMAS ein weiteres (letztes?) Mal die Regelungen verlängert bis Ende...
Sinkende Inzidenzzahlen, steigende Impfquote: Deutschland befindet sich auf einem guten Kurs hinaus aus der Corona-Pandemie. Im Angesicht der aktuellen Situation sollten die strengen Homeoffice-Regeln gelockert werden – nicht irgendwann, sondern sofort. Hintergrund Kern der im Zuge der Corona-Pandemie am 20.1.2021 beschlossenen Corona-ArbSchV (BAnz AT v. 22.2.2021 V1) ist zur Eindämmung von Infektionsrisiken am Arbeitsplatz die Verpflichtung des Arbeitgebers, Homeoffice der Arbeitnehmer zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist (§ 2 Abs. 4 Corona-ArbSchV). Diese Verpflichtung ist mehrfach verschärft worden: Bundestag (am 21.4.2021, BT-Drs. 19/28444) und Bundesrat (am 22.4.2021, BR-Drs. 315/21) haben die Homeoffice-Pflicht in Gesetzesrang erhoben (§ 28b Abs. 7...
Im Zuge einer Fortschreibung des Seefischereigesetzes hat der Bundestag am 22.4.2021 auch zeitlich befristete Sonderregelungen für Saisonbeschäftigte beschlossen. Die Zeitgrenzen für kurzfristig beschäftige Arbeitnehmer sollen ausgeweitet werden. Wer profitiert davon? Hintergrund: Beitragsfreiheit und Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung Für kurzfristig Beschäftigte gelten in der Sozialversicherung Sonderregelungen. In der Renten- Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung gilt hier Beitragsfreiheit. Zudem besteht die Möglichkeit kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer pauschal nach § 40a EStG zu versteuern, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen. Bislang gilt dies für eine Beschäftigungshöchstdauer von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen. Was ändert sich jetzt? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften...
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