Nach der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten/-innen der Länder (MPK) vom 22.3.2021 werden vorerst keine bundesweit verpflichtenden Corona-Tests in Unternehmen eingeführt. Allerdings besteht die Regierung auf die Umsetzung der Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Durchführung von Schnelltests und will dies nachhalten. Kommen Unternehmen dem nicht in ausreichendem Maße nach, droht Anfang April die Einführung einer gesetzlichen Testpflicht für Unternehmen. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in...
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Über Ostern sollte) das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben nach den MPK-Beschlüssen vom 22.3.2021 weitgehend heruntergefahren werden. Vor allem der Umgang mit Gründonnerstag (1.4.2021) und Ostersamstag (3.4.2021) als „Ruhetag“ hat Unverständnis und Verunsicherung ausgelöst. Heute hat die MPK-Runde nachgebessert – eine Bewertung. Gründonnerstag und Karsamstag einmalig als „Ruhetage“ Weder Gründonnerstag noch Ostersamstag sind bislang „gesetzlicher Feiertag“. Gesetzliche Feiertage werden durch die Länderparlamente geregelt. Gründonnerstag und Karsamstag sollen nach Ziff. 4 des MPK-Beschlusses vom 22.3.2021 im Rahmen einer „erweiterten Ruhezeit“ zu Ostern einmalig als „Ruhetage“ definiert werden. Ob damit nur eine Erweiterung der Kontaktbeschränkungen gemeint ist oder ob diese Tage als...
Mehr Dramaturgie geht nicht: Genau an dem Tag, an dem Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten über die Verlängerung des Lockdowns beraten, kassiert das OVG Münster mit gestern bekannt gegebenem Beschluss die in NRW bestehenden Handelsbeschränkungen der CoronaSchV (OVG Münster v. 19.3.2021 – 13 B 252/21.NE). Was bedeutet das für die weitere Lockdown-Politik der Länder? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu...
Das BMWi hat am 12.3.2021 ein Update der FAQ zur Neustarthilfe veröffentlicht; damit verbunden sind weitere Erleichterungen für die Antragsberechtigten. Was ist in der Praxis zu beachten und was ist geändert worden? Auch Ein-Personen-Kapitalgesellschaften können nun Anträge stellen – das ist neu. Bei Geltendmachung freiberuflicher/gewerblicher Einkünfte als Soloselbstständige/r kann nun auch ein/e prüfende/r Dritte/r die Antragstellung übernehmen. Werden Umsätze aus Personengesellschaften oder von Ein-Personen-Kapitalgesellschaften geltend gemacht, muss ein prüfender Dritter die Antragstellung übernehmen. Auszubildende werden nicht mitgezählt bei der Ermittlung der Vollzeitäquivalente. Auswirkungen auf die Praxis Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe ist – unverändert – nicht...
Unverändert hat uns „Corona“ im Griff. Entgegen anderer Länder scheint es in der Europäischen Union allgemein und in Deutschland im Besonderen nicht zu gelingen, mit einer schnellen Impfstrategie ein schnelles Ende der Belastungen zu erreichen. Während in zahlreichen Bereichen der Wirtschaft das Geschäft brummt, darben andere Branchen. Daneben gibt es aber auch immer wieder Unternehmen, die auch ohne „Corona“ in Schwierigkeiten wären. In vielen Fällen wird versucht, Unternehmen mittels Restrukturierungen wieder auf das Gleis zu setzen. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass ein Scheitern insolvenzrechtliche Haftungsrisiken und strafrechtliche Risiken für die gesetzlichen Vertreter nach sich ziehen kann. In diesem...
Im Zuge der Covid-Bekämpfung ändern sich Geisteshaltung und Dynamik in Sachen Digitalisierung – auch in der juristischen Welt. Und nun macht auch die 2019 in Kraft getretene EU-Digitalisierungsrichtlinie (EU) – 2019/1151) dem deutschen Gesetzgeber bei der Modernisierung des heimischen Wirtschaftsrechts Beine. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die europäischen Vorgaben zeitnah umzusetzen. Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat endlich im Februar 2021 ihren Referentenentwurf vorgelegt (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungs-RL im Gesellschaftsrecht und Handelsregisterrecht, sog. RefE-DiRUG). Die mit einem Smartphone aufgewachsenen Wirtschaftsjuristen reiben sich ergriffen die Augen: Nächstes Jahr soll die GmbH-Gründung über das Internet möglich werden und andere wirtschaftsrechtliche Verfahren werden volldigitalisiert....
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