Der neue Verwaltungsdeal Das Reformpaket der Koalition verspricht Bürokratieabbau. Verwaltungsrechtlich ist es mehr: Berichtspflichten sollen fallen, Verfahren schneller werden und Kontrollen stärker daten- und risikoorientiert erfolgen. Bürokratieabbau klingt immer gut. Weniger Formulare, weniger Nachweise, weniger Berichtspflichten: wer wollte da widersprechen? Der jüngste Koalitionsbeschluss geht aber deutlich weiter als klassische Entlastungsrhetorik. Verwaltungsrechtlich ist das kein bloßes Aufräumprogramm. Es ist der Versuch, staatliche Steuerung neu zu organisieren. Der Kern lässt sich in drei Worten zusammenfassen: entlasten, beschleunigen, kontrollieren. Entlastung Entlastet werden sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen vor allem durch weniger Berichts- und Dokumentationspflichten. Das ist richtig, denn ein Staat, der jede Information...
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Seit dem 12.8.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR), die durch das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz umgesetzt worden ist. Welche Pflichten ergeben sich für Wirtschaftsunternehmen? Hintergrund In der EU fallen nach amtlichen Zahlen für das Jahr 2023 je Einwohner durchschnittlich 177,8 kg Verpackungsmüll an, in Deutschland gar 215 kg je Kopf. Die großen Mengen an Verpackungsmüll sind Folge hohen Konsums und großer Kaufkraft sowie großer Produktions-, Handels- und Logistikmengen. Den größten Anteil am Verpackungsmüll haben Papier und Karton (40,4 Prozent EU-weit), gefolgt von Kunststoff (19,8 Prozent), Glas (18,8 Prozent) und Holz (15,5 Prozent). Gegen die Flut von Verpackungsmüll...
Das BMF hat den Referentenentwurf für ein Gesetz sowie FAQ zur Einführung einer Frühstartrente veröffentlicht. Worum geht es und was ist davon zu halten? Hintergrund Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 einen Bericht mit 33 Empfehlungen zur Reform des deutschen Rentensystems und Sicherung des Rentenniveaus vorgelegt. Ein Teil der Altersvorsorge soll danach zusätzlich über eine kapitalgedeckte Komponente am Kapitalmarkt aufgebaut werden. Der BMF-Entwurf setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung um, dass ab dem 1.1.2026 für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes...
Die unbequeme Wahrheit heißt Gesamtpaket Rentenpolitik lässt sich nicht auf eine Stellschraube reduzieren. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission zeigen: Wer Beitragssätze, Rentenniveau, Kapitaldeckung und Renteneintritt zusammendenkt, landet zwangsläufig bei einem Gesamtpaket. Rentenpolitik ist selten ein Feld für einfache Wahrheiten. Wer nur das Rentenniveau sichern will, muss erklären, wer es finanziert. Wer nur Beitragssätze begrenzen will, muss erklären, was das für Renten bedeutet. Und wer nur auf Kapitaldeckung setzt, muss sagen, wie die Übergangszeit finanziert wird. Genau deshalb sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission interessant. Sie versuchen nicht, eine einzelne Stellschraube heroisch zu überhöhen, sondern denken die Alterssicherung als Gesamtpaket. Demografischer Wandel Der...
Das Altersvorsorgedepot zwischen Hoffnung und Produktdschungel Das Altersvorsorgedepot soll die geförderte private Altersvorsorge attraktiver machen: weniger Garantiezwang, mehr Kapitalmarkt, einfachere Förderung. Der Praxistest wird aber sein, ob daraus auch bessere und verständlichere Entscheidungen werden. Die Riester-Rente hat in Deutschland einen bemerkenswerten Weg hinter sich: politisch groß gestartet, steuerlich aufwendig konstruiert, praktisch oft enttäuschend angekommen. Nun soll die geförderte private Altersvorsorge mit dem Altersvorsorgedepot neu aufgestellt werden. Die Idee klingt charmant: weniger Garantiezwang, mehr Renditechancen, mehr Kapitalmarkt, einfachere Förderung. Genau diese Richtung ist grundsätzlich richtig. Denn eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, die über Jahrzehnte aufgebaut wird, kann nicht dauerhaft so behandelt werden, als...
In der gemeinnützigkeitsrechtlichen Beratungspraxis begegnet man zunehmend Gestaltungen, bei denen steuerbegünstigte Tätigkeiten arbeitsteilig organisiert werden sollen. Besonders häufig betrifft dies Servicegesellschaften, die Verwaltungs-, IT-, Personal-, Abrechnungs- oder sonstige Unterstützungsleistungen innerhalb eines gemeinnützigen Verbunds erbringen. Seit Einführung des § 57 Abs. 3 AO können solche arbeitsteiligen Strukturen gemeinnützigkeitsrechtlich deutlich besser abgebildet werden. Die Vorschrift erlaubt es einer Körperschaft, ihre steuerbegünstigten Zwecke auch dadurch unmittelbar zu verwirklichen, dass sie satzungsgemäß planmäßig mit mindestens einer weiteren steuerbegünstigten Körperschaft zusammenwirkt. Nun wurde ich mit einer interessanten Frage konfrontiert: Kann eine Kooperationsklausel nach § 57 Abs. 3 AO bereits in die Satzung aufgenommen werden, wenn...
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