Die unbequeme Wahrheit heißt Gesamtpaket Rentenpolitik lässt sich nicht auf eine Stellschraube reduzieren. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission zeigen: Wer Beitragssätze, Rentenniveau, Kapitaldeckung und Renteneintritt zusammendenkt, landet zwangsläufig bei einem Gesamtpaket. Rentenpolitik ist selten ein Feld für einfache Wahrheiten. Wer nur das Rentenniveau sichern will, muss erklären, wer es finanziert. Wer nur Beitragssätze begrenzen will, muss erklären, was das für Renten bedeutet. Und wer nur auf Kapitaldeckung setzt, muss sagen, wie die Übergangszeit finanziert wird. Genau deshalb sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission interessant. Sie versuchen nicht, eine einzelne Stellschraube heroisch zu überhöhen, sondern denken die Alterssicherung als Gesamtpaket. Demografischer Wandel Der...
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Das Altersvorsorgedepot zwischen Hoffnung und Produktdschungel Das Altersvorsorgedepot soll die geförderte private Altersvorsorge attraktiver machen: weniger Garantiezwang, mehr Kapitalmarkt, einfachere Förderung. Der Praxistest wird aber sein, ob daraus auch bessere und verständlichere Entscheidungen werden. Die Riester-Rente hat in Deutschland einen bemerkenswerten Weg hinter sich: politisch groß gestartet, steuerlich aufwendig konstruiert, praktisch oft enttäuschend angekommen. Nun soll die geförderte private Altersvorsorge mit dem Altersvorsorgedepot neu aufgestellt werden. Die Idee klingt charmant: weniger Garantiezwang, mehr Renditechancen, mehr Kapitalmarkt, einfachere Förderung. Genau diese Richtung ist grundsätzlich richtig. Denn eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, die über Jahrzehnte aufgebaut wird, kann nicht dauerhaft so behandelt werden, als...
In der gemeinnützigkeitsrechtlichen Beratungspraxis begegnet man zunehmend Gestaltungen, bei denen steuerbegünstigte Tätigkeiten arbeitsteilig organisiert werden sollen. Besonders häufig betrifft dies Servicegesellschaften, die Verwaltungs-, IT-, Personal-, Abrechnungs- oder sonstige Unterstützungsleistungen innerhalb eines gemeinnützigen Verbunds erbringen. Seit Einführung des § 57 Abs. 3 AO können solche arbeitsteiligen Strukturen gemeinnützigkeitsrechtlich deutlich besser abgebildet werden. Die Vorschrift erlaubt es einer Körperschaft, ihre steuerbegünstigten Zwecke auch dadurch unmittelbar zu verwirklichen, dass sie satzungsgemäß planmäßig mit mindestens einer weiteren steuerbegünstigten Körperschaft zusammenwirkt. Nun wurde ich mit einer interessanten Frage konfrontiert: Kann eine Kooperationsklausel nach § 57 Abs. 3 AO bereits in die Satzung aufgenommen werden, wenn...
Die Bestätigungsseite bei einer Online-Kündigung darf keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten, sondern nur das, was das Gesetz in § 312k BGB vorsieht – das hat der BGH aktuell in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren entschieden (BGH, Urteil v. 16.7.2026 – I ZR 200/25). Das Urteil hat für Unternehmen weitreichende Folgen. Rechtlicher Regelungshintergrund Seit 1.7.2022 ist der Kündigungsbutton Pflicht für Online-Verträge, die als Dauerschuldverhältnis (wie Abos oder Handyverträge) über eine Website abgeschlossen werden können. Der Gesetzgeber stärkt mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge nach § 312k BGB die Rechte von Verbrauchern. Damit soll die Kündigung genauso einfach gestaltet werden wie der vorhergehende Vertragsschluss. Beim...
„Gesetze regeln den Durchschnitt. Gerechtigkeit beginnt beim Einzelfall“ Selten ist mir dieser Gedanke so präsent gewesen wie bei der aktuellen Diskussion über die geplante Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Die Idee dahinter klingt zunächst plausibel: Wenn wir länger leben, könnten wir auch länger arbeiten. Doch schon nach wenigen Minuten stellt sich eine einfache Frage: Wer ist eigentlich »wir«? Der Durchschnitt entscheidet Unsere Gesetze orientieren sich häufig an Durchschnittswerten. Statistiken sind unverzichtbar. Sie helfen, Entwicklungen zu erkennen und politische Entscheidungen vorzubereiten. Doch sie beschreiben immer nur den Durchschnitt – nie den einzelnen Menschen, nie den Einzelfall. Leben ist nicht...
Paradigmenwechsel bei der Förderung erneuerbarer Energien – Kabinett beschließt Änderung des EEG und Netzanschlusspaket Die Bundesregierung will an den Ausbauzielen bei den Erneuerbaren Energien festhalten, Energie soll aber auch sicher und bezahlbar sein. Dafür soll insbesondere das EEG geändert werden. Was bedeutet das? Hintergrund und Zielsetzung des geplanten EEG 2027 Das aktuelle EEG muss geändert werden. Hintergrund ist das Auslaufen der EU-Beihilfengenehmigung am 31.12.2026. Ohne eine fristgerechte Neufassung und EU-Genehmigung gibt es ab Januar 2027 keine rechtliche Grundlage mehr für staatliche Fördergelder neuer Ökostrom-Projekte. Deshalb hat die Bundesregierung am 29.7.2026 u.a. einen Entwurf für ein neues EEG 2027 beschlossen. Aktuell...
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Beitragspflicht von Betriebsrenten auch bei Kapitalauszahlung – rechtens, aber nicht gerecht