Reibungsverluste bei den Corona-Novemberhilfen für Soloselbständige

Seit 25.11.2020 können die Corona-Novemberhilfen beantragt werden. Soloselbständige können den verlorenen Zuschuss bis 5.000 € sogar ohne Einschaltung eines Dritten selbst beantragen. Die Praxis zeigt aber: Das Beantragungsverfahren funktioniert in vielen Fällen nicht, das dringend benötigte Geld kommt nicht an.

Hintergrund

Die sog. „Novemberhilfe“ richtet sich an Unternehmen, die durch die Schließung während des Lockdowns light seit 2.11.2020 betroffen sind. Einen Antrag auf außerordentliche Wirtschaftshilfe können Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen stellen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird, beziehungsweise aufgrund bereits bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unternehmen können bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche. Nach dem Beschluss der MPK vom 25.11.2020 wird die Novemberhilfe anteilig auch für den Zeitraum des verlängerten Lockdowns bis 20.12.2020 gezahlt.

Die Antragstellung für die Novemberhilfe läuft auch bei Soloselbständigen über dieselbe Plattform wie bei der Überbrückungshilfe, die Antragstellung ist seit 25.11.2020 über zugelassene Dritte möglich, die Dezemberhilfe kann erst im Dezember 2020 beantragt werden. Bereits im November sind erste Abschlagszahlungen erfolgt, die bei Soloselbständigen bis zu 5.000 € betragen.

ELSTER-Verfahren mit Tücken

Die Besonderheit bei Soloselbständigen ist, dass diese bis zu einem Betrag von 5.000 € keinen Dritten für die Antragstellung benötigen, sondern dies selbst erledigen können. Sie sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 € unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Dafür ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich. Die Finanzbehörden erläutern das Verfahren u. a. in einem Erklärvideo zur Registrierung: https://www.elster.de/eportal/infoseite/videos. Das Video heißt: „Registrierung bei Mein Elster“. Über das Elster-Portal kann die Zertifikatsdatei beantragt werden, die als Identifikationserfordernis bei der Antragstellung erforderlich ist. Antragsteller sollten bei Erhalt des ELSTER-Zertifikates ihre Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer) zur Hand haben. Diese ist auf jedem Steuerbescheid oder Schreiben der Finanzbehörden vermerkt.

In der Praxis hat das ELSTER-Verfahren aber seine Tücken, wie Soloselbständige nach erfolgtem Zertifikatsantrag berichten:

  • Der Login ist lediglich für Konten möglich, die mit Identifikationsnummer oder Steuernummer registriert worden sind. Für andere Registrierverfahren – unter anderem die frühere „Registrierung mit persönlicher Steuernummer“ – ist dieser Login nicht möglich.
  • Im Elster-Zertifikatsverfahren erhalten Antragsteller vielfach keine Eingangsbestätigung, obwohl diese auf der Website innerhalb weniger Stunden angekündigt ist. Das führt zu Verunsicherung.
  • Die Hotline ist überlastet oder nicht erreichbar, angekündigte Rückrufe erfolgen nicht.

Zu diesen technischen Problemen bei der Identifizierung über ELSTER kommt hinzu, dass Soloselbständige bei Direktanträgen ohne Einschaltung eines Steuerberaters ihren Antrag nicht berichtigen können; Änderungsanträge lässt die Plattform in diesem Fall nicht zu. Und schließlich ist zu bedenken, dass die beihilferechtliche Genehmigung noch immer auf wackeligen Beinen steht.

Bewertung

Die gutgemeinte politische Absicht den Soloselbständigen „schnell“ und „unbürokratisch“ Abschlagszahlungen bis 5000 Euro zukommen zu lassen, wird sich in vielen Fällen nicht umsetzen lassen. Das bedeutet, dass eine finale Bearbeitung der Anträge und Auszahlung häufig erst im Januar 2021 erfolgen kann. Das ist bedauerlich, weil insbesondere die Soloselbständigen dringend auf schnelle finanzielle Hilfe angewiesen sind.

Quellen
Überbrückungshilfe Unternehmen – Novemberhilfe – Direktantrag (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Lesen Sie hierzu auch die Kommentare von Betroffenen bei meinem Beitrag „Corona-Novemberhilfe für Soloselbständige mit ELSTER-Zertifikat: Was Antragsteller jetzt beachten müssen“

 

2 Gedanken zu “Reibungsverluste bei den Corona-Novemberhilfen für Soloselbständige

  1. Unsere Eventfirma fällt bei der Novemberhilfe leider komplett durch das Raster.
    Wir sind eine kleine Eventfirma (GmbH) mit 3 Angestellten und machen im Jahr 2-3 Events mit Schauspielern und Nebenprogramm in Hotels. Der Umsatz beträgt ca. 1,2 Millionen Euro im Jahr und von dem Geld werden neben den Betriebskosten und Gehältern halt die Hotels bezahlt, Technik und die Schauspieler.
    Die Novemberhilfe soll ja gerade für die Gastro und auch Eventbranche Hilfe bringen. Leider hat unser Steuerberater mir gestern mitgeteilt, daß wir für die Hilfe nicht in Frage kommen!!!
    Ich bin ein solcher Betroffener und es ist eine absolute Sauerei was hier passiert und es wird nirgends erwähnt und keiner macht etwas dagegen.
    Der springende Punkt ist, wir machen zwar ca. 100.000 Euro Umsatz im Monat aber der ist für die Novemberhilfe nicht relevant.
    Das Antragsformular für diese Hilfe ist so gestaltet dass man nur den Umsatz vom November 2019 angeben kann der auch für den Leistungszeitraum November gedacht ist.
    Unser Events fanden im Mai, Oktober und Anfang Dezember 2019 statt. Die ca. 100.000 Euro Umsatz die wir im November 2019 angeben wollten sind nicht anrechenbar, weil diese Umsätze nicht für den Leistungszeitraum November sind – die Veranstaltungen sind halt nicht im Dezember sondern in anderen Monaten.

    Das bedeutet halt im Klartext, daß jemand der seine Firma wegen des Lockdowns im November schliessen muss, 75 % seines Umsatzes beantragen kann, aber wir als Event Veranstalter die ja quasi von der Regierung für das komplette Jahr 2020 ein Berufsverbot hatten, bekommen überhaupt nichts.

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