Scheitert das Wachstumschancengesetz im Bundesrat?

Am 24.11.2023 soll der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz abschließend zustimmen, doch ein Teil der Fachausschüsse empfehlen dem Bundesrat, die Zustimmung zu verweigern, wenigstens aber den Vermittlungsausschuss anzurufen. Droht der Ampelregierung das nächste parlamentarische Desaster?

Hintergrund

Am 17.11.2023 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das sog. Wachstumschancengesetz beschlossen (BT-Drs. 20/8626; BT-Drs. 20/9006). Ziel des Gesetzes ist, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu stärken. Der Bundesrat hatte sich bereits am 29.9.2023 mit dem Gesetzentwurf der Ampelregierung befasst und dabei über 50 konkrete Änderungsvorschläge gemacht, von denen aber nur wenige Eingang in das finale Gesetz gefunden haben. Wegen Eilbedürftigkeit nach dem Bundestagsbeschluss vom 17.11.2023 hat der Bundesrat auf die Einhaltung der sonst üblichen dreiwöchigen Beratungsfrist verzichtet.

Ausschüsse im Bundesrat äußern Bedenken

Das Gesetz bedarf zwingend der Zustimmung des Bundesrates, andernfalls kann es nicht in Kraft treten. Allerdings hat sich inzwischen im Bundesrat eine Abwehrfront formiert: Die Ausschüsse für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Gesetz nicht zuzustimmen, der Wirtschaftsausschuss will den Vermittlungsausschuss wegen einer punktuellen Änderung, der federführende Finanzausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen die Anrufung des Vermittlungsausschusses (Art. 77 Abs. 2 GG), „mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes“ (BR-Drs. 588/1/23 v. 21.11.2023). Bundesrat fühlt sich mit seinen über 50 Änderungsvorschlägen (BR-Drs.433/23 (B)) übergangen: „Die im Bundesratsverfahren geäußerten Änderungsvorschläge wurden allerdings im weiteren Gesetzgebungsverfahren allenfalls punktuell übernommen. Zusätzlich wurde die Vorlage durch eine Vielzahl von Umdrucken kurzfristig ergänzt. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat grundlegenden Überarbeitungsbedarf“.

Entschließungsantrag des Freistaats Bayern

Noch deutlicher in die Kerbe schlägt der Freistaat Bayern (BR-Drs. 588/2/23 v. 22.11.2023) und fordert umfassende Änderungen am Gesetzentwurf mit einer substantiellen Änderung des Unternehmenssteuerrechts, einer Entfristung der abgesenkten Umsatzsteuer in der Gastronomie und einer Lösung des Einnahmenproblems der kommunalen Haushalte.

Wie geht’s weiter?

Nachdem die Ampelregierung die Beratungen über den Haushalt 2024 im Haushaltsausschuss und nächste Woche im Bundestag wegen des BVerfG-Urteils vom 15.11.2023 (2 BvF 1/22) kurzfristig absagen musste, droht am 24.11.2023 im Bundesrat das nächste Desaster. Folgt der Bundesrat dem Mehrheitsvotum der Ausschüsse, wird der Vermittlungsausschuss angerufen (Art. 77 Abs. 2 GG). Es wird sehr knapp: Da sich parlamentarische Jahr in Riesenschritten dem Ende zuneigt und noch große Aufgaben wie der Haushalt (2023 und 2024) zu beraten sind, könnte es gut sein, dass es nicht wird mit einem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes zum 1.1.2024. Wilde Zeiten in Berlin..

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