Sie ist wieder da: Corona-Konjunkturpaket beinhaltet degressive Abschreibung

Krisen-Pragmatismus zeigt sich bei digitalen Wirtschaftsgütern


Es ist raus: Das Corona-Konjunkturpaket. Und wieder dabei: Die degressive Abschreibung. Wie schön. So hatten wir sie doch vermisst: Kurz vor der Finanzkrise 2008 abgeschafft, um dann wieder vorübergehend für zwei Jahre eingeführt zu werden. Jetzt ist sie wieder da – allerdings nur für die nächsten zwei Jahre.

Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

Die Bundesregierung hat im aktuellen Konjunkturpaket beschlossen, die geometrisch-degressive Abschreibung wieder einzuführen. Es kommt wieder der Faktor 2,5: Demnach können maximal 25 % des (Rest-)Buchwertes pro Jahr abgeschrieben werden. Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung ist allerdings beschränkt. Sie gilt nur für Neuanschaffungen in den Steuerjahren 2020 und 2021.

Krisen-Pragmatismus: Digitale Wirtschaftsgüter leben wieder auf

Um die Digitalisierung zu beschleunigen sollen die Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in digitale Wirtschaftsgüter erweitert werden. Was heißt dies genau? Das steht nicht in dem 15-seitigen Papier der Bundesregierung. Dieser Investitionsanreiz stand auch schon mal auf der Agenda. Problem? Ablehnung. Wieso? Die Definition digitale Wirtschaftsgüter war unklar.

 

Wie schön ist doch der Krisen-Pragmatismus: Es bleibt zu hoffen, dass dieser auch bei den Diskussionen um die Definition des Begriffes digitale Wirtschaftsgüter genutzt wird. Im Jahr 2018 ist der Antrag der FDP nämlich nicht über die erste Lesung im Bundestag hinausgekommen. Vielleicht können sich die Abgeordneten nun auf eine Definition einigen. Immerhin haben sie erkannt, dass die Digitalisierung beschleunigt werden sollte. Das hat schließlich lange genug gedauert. Fast schon erschrecken, dass für diese Erkenntnisse eine Wirtschaftskrise, die mit der großen Depression 1929 verglichen wird, notwendig ist.

Was fehlt?

Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter? Fehlanzeige. Dabei könnten die 1.000 € problemlos dauerhaft deutlich erhöht werden. Dies würde auf alle Fälle auch zu einem Bürokratieabbau bei Unternehmen führen. Aber Stopp: Das ist schließlich nicht die Zielsetzung eines Konjunkturpaketes. Allerdings würde Bürokratieabbau auch die Kosten für Unternehmen senken.

Fazit:

Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Für eine tatsächliche Erleichterung bei der Umsetzung in den Unternehmen wäre jedoch ein deutlich größerer Schritt wünschenswert gewesen. Hoffen wir, der Krisen-Pragmatismus führt auch künftig zu einem „schnelleren“ Voranschreiten bei der Modernisierung der Abschreibungsregeln.

Weitere Informationen:

 

 

Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker

    • Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin
    • Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten
    • Fachbuchautorin
    • Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG
    • Mehr unter carolarinker.de

    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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