In meinem Blog “Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes tatsächlich erstatten” habe ich darauf hingewiesen, dass Eltern, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres unterhaltsberechtigten Kindes tragen, diese Kosten grundsätzlich selbst steuerlich geltend machen können. Aber: Der Steuerabzug setzt voraus, dass die Eltern die Beiträge tatsächlich aufgewendet haben. Gegebenenfalls müssen sie dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben (BFH 13.3.2018, X R 25/15).
Aus Gesprächen mit Beraterkollegen und Mandanten habe ich den Eindruck gewonnen, dass das BFH-Urteil in seiner Tragweite nicht hinreichend beachtet wird. Daher, liebe Eltern von Kindern, die sich in der Berufsausbildung befinden und für die Ihr die Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung zahlt: Erstattet Euren Kindern noch vor dem 31.12.2018 die entsprechenden Aufwendungen für 2018, und zwar nachweislich, wenn die Kinder Versicherungsnehmer sind. Das heißt: Überweist einen entsprechenden Betrag auf das Konto der Kinder. In vielen mir bekannten Fällen wird sonst auf Steuerminderungen von etwa 250 bis 350 Euro verzichtet. Und: Ein reiner Papierbeleg wird wohl nicht ausreichen. Etwas Mühe müsst Ihr Euch schon machen.
Noch einmal zur Klarstellung: Tragen die Eltern die Versicherungsbeiträge (Basisversorgung) für ein unterhaltsberechtigtes Kind und ist das Kind Versicherungsnehmer, können die Eltern aufgrund einer Sonderregelung die Beiträge als Sonderausgaben absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG). Aber: Beiträge für Wahlleistungen sind nur beim Versicherungsnehmer – also beim Kind – im Rahmen der “anderen Versicherungen” als Sonderausgaben absetzbar. Ein Abzug dieser Beitragsanteile bei den Eltern ist nicht möglich.
Lesen Sie hierzu auch:
“Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes tatsächlich erstatten”
Weitere Informationen:
BFH v. 13.03.2018 – X R 25/15
Ein Beitrag von:
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- Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe
Warum blogge ich hier?
Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser Kombination ergeben, mit den Nutzern des Blogs zu teilen und freue mich auf viele Rückmeldungen.
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