„Steuerberater sind nicht die Reparaturabteilung des Gesetzgebers“

Mit dieser Aussage warnt der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) Stb/WP Harald Elster vor der von den Länderfinanzministerien geplanten Anzeigepflicht von Steuergestaltungen, die insbesondere auch Steuerberater treffen soll. Bis Ende März 2017 soll es hier einen entsprechenden Entwurf geben.

In der Pressemitteilung des DStV ist dabei nicht nur das Reparaturabteilungszitat hervorzuheben. Weiter heißt es: „In erster Linie ist der Gesetzgeber für die Qualität seiner Gesetze verantwortlich. Er darf seine originäre Aufgabe nicht auf die Steuerpflichtigen und ihre Berater abwälzen. Über 99,9 % der Steuerpflichtigen und Steuerberater sind nicht in kritische Steuersparmodelle involviert!“

So ist es! Dennoch wird auch für 99,9 % Steuerberater eine etwaige Anzeigepflicht von Steuergestaltungen etliche Probleme aufwerfen. Es ist also mal wieder so, dass man ein schwarzes Schaf fangen möchte und direkt 99 weiße Schäflein mit keult.

Immerhin sind Berater berufsrechtlich verpflichtet, dem Mandanten die beste legale Lösung aufzuzeigen. Im Endeffekt führt dies zu einer Kollision von Steuerrecht und Berufsrecht. Zeigt man dem Mandanten nicht die bestmögliche Lösung auf, drohen nämlich haftungsrechtliche Konsequenzen.

Wenn daher eine Anzeigepflicht kommen soll, muss diese zwingend präzise gesetzlich (und nicht im Erlassweg) festgelegt werden und keinesfalls auch nur interpretationsfähig sein. Leider bin ich hier wenig gespannt, ob der Gesetzgeber diese Aufgabe zu meistern weiß.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des DStV

2 Gedanken zu “„Steuerberater sind nicht die Reparaturabteilung des Gesetzgebers“

  1. Vielen Dank für den informativen Beitrag. Das Thema Steuer ist eben ein großes Themenfeld. Man weiß als Bürger meistens nicht welche Pflichten und Rechte man hat. Aus diesem Grund rate ich immer sich bei einem Fachmann professionell beraten zu lassen,

  2. Danke für den Beitrag bezüglich des Steuerberaters. Kollision von Steuerrecht und Berufsrecht sind keine Ausnahme und auch schwer verhinderbar. Zeigt man dem Mandanten nicht die bestmögliche Lösung auf, drohen nämlich haftungsrechtliche Konsequenzen.

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