Steuerentlastungsgesetz 2020: Kommt endlich die Steuersenkung für Bezieher mittlerer Einkommen?

Am 31.1.2020 hat der Bundestag nach erster Lesung den Gesetzentwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 2020 zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzauschuss überwiesen(BT-Drs. 19/16830). Hat jetzt eine spürbare steuerliche Entlastung mittlerer Einkommen eine realistische Chance?

Hintergrund

Durch die sog. Schuldenbremse im GG verzeichnet der bundesdeutsche Haushalt seit 2014 keine Neuverschuldung mehr. Im Gegenteil: Dank einer robusten Konjunktur wurden seit 2014 erhebliche Haushaltsüberschüsse erwirtschaftet, zuletzt in 2019 rund 13,5 Mrd.Euro. Umgekehrt aber ist die Steuerquote in Deutschland, also der Anteil des Steueraufkommens an der Wirtschaftsleistung des Landes, Jahr für Jahr gestiegen. Hat 2014, im ersten Jahr mit einem gesamtstaatlich ausgeglichenen Haushalt, die Steuerquote noch 22,01 Prozent betragen, steigt sie nach  Steuerschätzung der Bundesregierung  bis 2024 auf 23,58 Prozent an. „Dieser unaufhörlichen Steigerungsspirale muss etwas entgegengesetzt werden“, heißt es in der Begründung des FDP-Gesetzentwurfs (BT-Drs. 19/16830).

Inhalt des FDP-Gesetzentwurfs – Streckung des Einkommensteuertarifs

Die FDP will den Einkommensteuertarif gerechter gestalten. Einerseits soll die Steuerlast nicht am stärksten bei den kleinen und mittleren Einkommen ansteigen, anderseits solle nicht die Mitte der Gesellschaft mit einem Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz zahlen müssen. Deshalb will die FDP den zweiten Tarifeckwert rückwirkend zum 1.1.2020 von 14.532 Euro um 1.000 Euro auf 15.532 Euro erhöhen. Dabei soll der Tarif so „verschoben“ werden, dass der jeweils nächste Steuersatz erst bei einem höheren Einkommen greift. Hiermit soll der sog. „Mittelstandsbauch“ abgeflacht, der Tarif also leistungsgerecht ausgestaltet werden.

Der dritte Tarifeckwert soll ebenfalls von 57.051 auf 90.000 Euro angehoben werden, sodass der Tarif insgesamt gestreckt flacher wird. Ziel ist die “Mitte der Gesellschaft“ dadurch zu entlasten, dass erst bei einem deutlich höheren Einkommen als jetzt der Spitzensteuersatz gezahlt werden muss und auch darunterliegenden Einkommen jeweils erst später einen höheren Steuertarif erreichen. Das finale Ziel soll ein linear-progressiver Tarif ohne Stufen sein. Ebenso sollen zum 1.1.2021 die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs im Hinblick auf das sicherzustellende Existenzminimum und die Auswirkungen der sogenannten „kalten Progression“ erneut  überprüft und angepasst werden.

Die Wirkung einer solchen Streckung des Steuertarifs wäre im Portemonnaie des Steuerbürgers nach gutachtlichen Berechnungen der FDP durchaus spürbar:

  • Eine kinderlose alleinverdienende Altenpflegerin mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 35.000 Euro würde 263 Euro/Jahr weniger Einkommensteuer zuzüglich Entlastung beim Soli sparen.
  • Ein alleinerziehender Lehrer mit einem Kind unter einem jährlichen Bruttoeinkommen von 60.000 Euro würde um 1061 Euro entlastet.
  • Eine Familie mit zwei Kindern und einem Haushaltseinkommen von 100.000 Euro hätte am Jahresende immerhin 1197 Euro mehr im Geldbeutel.

Bewertung und weiteres Vorgehen

Es ist erstaunlich: Während sich die Regierungskoalition in den letzten Jahren auf steuerpolitischem Gebiet in ständigen regierungsinternen Grabenkämpfen verstrickt (Grundsteuerreform; Wiedereinführung der Vermögensteuer; Stillstand bei der Unternehmenssteuerreform), profiliert sich die FDP mehr und mehr als „steuerpolitischer Robin Hood“ des Mittelstandes: Einschränkungslose Forderung nach vollständiger Abschaffung des Soli ab 2020 statt nur partieller Abschaffung ab 2021; Eintreten für sofort wirksame Befreiungserleichterungen bei der Kassenbonpflicht (§146a Abs. 2 AO) und jetzt ein Reformvorstoß zur Anpassung des Einkommensteuertarifs. Aus Sicht des Steuerbürgers ist das Steuerentlastungsgesetz 2020 unbedingt zu begrüßen. Angesichts von erfreulichen Steuermehreinnahmen in den letzten Jahren und damit verbundener Haushaltsüberschüssen auf der einen Seite, ferner einem Investitions- und Ausgabenstau der öffentlichen Hand auf der anderen Seite geben finanzielle Spielräume für weitergehende Entlastungen der Steuerbürger.

Allerdings: Der Gesetzentwurf beziffert Steuerausfälle von rund 20 Mrd. Euro. Das ist kein Pappenstil! Und dennoch: Steuern und Sozialabgaben summieren sich inzwischen in Deutschland auf über 40 Prozent der Wirtschaftsleistung, Zeit also für Entlastungen. Das wäre zugleich ein wichtiges Signal für mehr Konsumbereitschaft der Bürger und damit auch wiederum Triebfeder für eine weiter laufende Konjunkturlok.

Hoffen wir also, dass die Politik im weiteren Gesetzgebungsverfahren endlich den erforderlichen steuerpolitischen Reformmut aufbringt…

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