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7. April 2022

Heute möchte ich Ihnen in aller Kürze eine BFH-Entscheidung vorstellen, die sowohl für AO- als auch für Lohnsteuer-Liebhaber einige Leckerbissen bereithält. Es geht darum, dass das Finanzamt eine einmal erteilte Anrufungsauskunft später nicht so einfach wieder aufheben kann. Und zum anderen ist das Urteil von Interesse, weil es aufzeigt, dass so genannte Langzeitvergütungsmodelle der Fünftel-Regelung unterliegen können. Immer häufiger werden mit Führungskräften so genannte Langzeitvergütungsmodelle, neudeutsch Long Term Incentive Modelle (LTI) vereinbart. Bei diesen werden die Leistungen der Arbeitnehmer nicht nur für ein Jahr bewertet und entlohnt, sondern vielmehr über mehrere Jahre. Das Hessische FG hatte zu einem derartigen LTI...

6. April 2022

Die Rechtsprechung des BFH zur Ausgestaltung der Vergleichs- und Prognoserechnung zur Feststellung einer etwaigen Doppelbesteuerung beruht darauf, dass bereits in der Übergangsphase des Wechsels von der (verfassungswidrigen) Ertragsanteils- auf die (nachgelagerte) Vollbesteuerung der „Zufluss“ der Rente besteuert wird, abzüglich eines steuerfreien Teils zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Diese Auffassung widerspricht jedoch Entstehungsgeschichte und Wortlaut des AltEinkG, wonach der Besteuerungsanteil in der Übergangsphase als Kombination von Voll- und Ertragsanteilsbesteuerung konzipiert ist. Nach dieser Maßgabe ist auch die Vergleichs- und Prognoserechnung auszugestalten. Ein Beitrag von: Torsten Ermel Steuerberater Wirtschaftsprüfer Warum blogge ich hier? Das Thema Doppelbesteuerung der Renten – worauf ich meinen Schwerpunkt...

4. April 2022

Manchmal gibt es Urteilssachverhalte, bei denen man den Eindruck hat, einem Theaterstück beizuwohnen. Jedenfalls ist der Sachverhalt zuweilen spannender als die Entscheidung selbst. So auch im Falle eines Steuerpflichtigen, der vor dem FG München klagte. Scheinbar ging es in dem Verfahren hoch her (Urteil vom 9.3.2021, 6 K 2915/17). Der Kläger, ein Sachverständiger, hatte diverse Fahrzeuge in seinem Betriebs- und Privatvermögen, unter anderem einen Ferrari F 360 Modena Spider, einen Jeep Commander mit 8-Zylinder-Motor und einen Lamborghini Aventador. Mit dem Finanzamt stritt er sich um zahlreiche Punkte, so auch um die Frage, ob die Fahrtenbücher, die für die Nutzung des...

31. März 2022

Ich gehöre einer Generation an, die sich noch daran erinnern kann, wie einfach die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen war. Ja, ich konnte den steuerlichen Abzug der Sonderausgaben sogar ohne Zuhilfenahme eines Computers oder zumindest eines Formulars per Hand ausrechnen. Lang, lang ist´s her. § 10 EStG ist zu einer Vorschrift verkommen, die wohl nur noch Wenige durchschauen. Richtig spannend wird es dann aber noch, wenn Auslandssachverhalte hinzukommen. Man glaubt es kaum, aber zuletzt gab es mehrere Verfahren vor dem BFH, in denen es um die Auslegung des Wortes „keinerlei“ ging. Wenn Sie denken, ein solches Wort sei nicht interpretierbar, dann...

30. März 2022

Wie ist zu entscheiden, wenn ein Ehemann mit seiner Altersrente der Doppelbesteuerung unterliegt, unter Einbeziehung einer statistisch zu erwartenden Witwenrente aber nicht? Der BFH hat eine Meinung dazu, kann sie aber nicht begründen. Steuerrechtlich eigenständige Renten Bei der vorhergehenden Rente und der Witwenrente als Folgerente handelt es sich rechtlich – und unstreitig auch steuerrechtlich anerkannt – um eigenständige Renten. Das ergibt sich u.a. aus der Entscheidung des BFH vom 16.09.2004 (X R 29/02). Strittig war, ob ein Steuerpflichtiger bei einer Sofortrente gegen Einmalzahlung vorausgezahlte Zinsen für Darlehen, die er zur Finanzierung der Einmalzahlung aufgenommen hatte, als Werbungskosten geltend machen konnte;...

28. März 2022

Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an die Kinder ist erbschaftsteuerfrei, und zwar zusätzlich zu bzw. unabhängig von den persönlichen Freibeträgen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass der Erblasser das Eigenheim vor dem Erbfall selbst bewohnt hat und die Erben die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzen. Zudem gilt die Steuerbefreiung nur, soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Über einen interessanten Fall hatte nun das FG München zu entscheiden. Ich weiche hier einmal bewusst von dem Sachverhalt ab, um etwas plakativer aufzuzeigen, wo der Kern des Problems liegt: Ein Beitrag von: Christian...

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