NWB Experten-Blog

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23. März 2022

Mit dem Urteil vom 25. November 2021 bestätigt das FG Köln (14 K 1178/20) die bereits vom FG Berlin-Brandenburg (und vom FG Baden-Württemberg vertretene Ansicht), dass der Handel mit Kryptowährungen ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellen kann, Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter anzusehen sind und kein strukturelles Vollzugsdefizit gegeben ist, welches einer Besteuerung entgegen stehen könnte. Damit scheint sich – entgegen dem Beschluss des FG Nürnberg vom 8. April 2020– eine klare finanzgerichtliche Meinung zur Besteuerung von Kryptowährungen herauszustellen: der Handelt mit Kryptowährungen ist im privaten Bereich steuerlich relevant! Angesichts dessen ist ferner zu konstatieren, dass hiermit auch der Vorstellung des BMF gefolgt...

22. März 2022

Mit Datum 22.02.2022 hat das BMF ein neues Schreiben zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Hard- und Software in Umlauf gebracht, in welchem neue Grundsätze dargestellt werden (IV C 3 – S 2190/21/10002 :025). Was beinhaltet es? Hintergrund Mit großer Freude war bereits vor einem Jahr ein BMF-Schreiben (v. 26.02.2021/IV C 3 – S 2190/21/10002 :013) in Umlauf gebracht worden, in welchem aufgrund von immer schnelleren Veränderungen, denen Hard- und Software unterliegt, neue Vorgaben für diese Wirtschaftsgüter offenbart wurden. Das BMF änderte seine bisherige Auffassung und passte die Nutzungsdauer von Computerhardware und Betriebs- und Anwendersoftware an und stellte es den Steuerpflichtigen frei,...

21. März 2022

Wie bereits berichtet hat die Finanzverwaltung für die Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen eine Billigkeitsregelung geschaffen. Danach dürfen die Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen von einem Liebhaberei-Wahlrecht Gebrauch machen, so dass Gewinne und Verluste unter den Tisch fallen. Ich weiß nicht, ob das BMF bei Erlass der Regelung wirklich alle Fragen bedacht hat, die so aufkommen. Mir scheint es fast, als wenn die gut gemeinte Vereinfachungsregelung so einfach nicht ist. Das liegt wohl auch daran, dass das ursprüngliche Schreiben des BMF vom 2.6.2021 – IV C 6 – S 2240/19/10006 :006 (BStBl 2021 I S. 722) einige Monate später geändert wurde (BMF-Schreiben vom...

17. März 2022

Das FG Köln urteilte in einer aktuellen Entscheidung (2 K 1544/20/www.justiz.nrw.de), das ein zu Unrecht unter Berufung auf EU-rechtswidrige Vorschriften versagter Steuererstattungsanspruch zu verzinsen ist. Welche Konsequenzen hat dieses Urteil? Hintergrund Eine in Österreich ansässige Gesellschaft stellte in den Jahren 2009 bis 2012 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verschiedene Anträge auf Freistellung und Erstattung von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Das BZSt lehnte die Anträge zunächst unter Hinweis zu § 50d Abs. 3 EStG ab. Die hiergegen gerichteten Einsprüche hatten im Jahr 2018 allerdings Erfolg und führten zu Steuererstattungen, nachdem der EuGH die Unvereinbarkeit des § 50d Abs. 3 EStG mit...

15. März 2022

Im Rahmen des NWB Experten-Blogs ist schon mehrfach auf die Billigkeitsregelung bei kleinen PV-Anlagen eingegangen worden. Wenn das Liebhaberei-Wahlrecht genutzt wird, unterstellt das Finanzamt, dass die Anlage von Beginn an ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wurde (bei Inbetriebnahme nach dem 31.12.2003). Grundsätzlich wirkt die Billigkeitsregelung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Sind die Steuerbescheide aus zurückliegenden Veranlagungszeiträumen aber verfahrensrechtlich einer Änderung noch zugänglich, so werden diese bei Anwendung der Billigkeitsregelung geändert. Gewinne und Verluste werden dann auch für die Vergangenheit gestrichen. Was zuweilen vergessen wird: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe...

11. März 2022

Gerade erst habe ich meinen Blog-Beitrag zur Überlassung von Fahrrädern und E-Bikes veröffentlicht und auf die ominöse 500 Euro-Grenze hingewiesen, da gibt es eine Klarstellung des BMF, die wie folgt lautet: „Aus dem vollständigen Wortlaut in Abschn. 15.24 Abs. 3 Satz 5 UStAE („[…] der anzusetzende Wert des Fahrrades […])“ ergibt sich, dass damit die in Satz 3 genannte „auf volle 100 € abgerundete unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrades“ gemeint ist. Die Aussage kann daher nicht nur auf die Worte „anzusetzender Wert“ verkürzt werden mit der Folge, dass damit dann eventuell die jährliche...

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