Zugegebenermaßen schlägt das Herz des Steuerrechtlers nicht gerade höher, wenn er sich mit der Frage befassen muss, ob ein Versorgungsfreibetrag zu gewähren ist oder nicht. Für die betroffenen Pensionäre kann die Antwort auf die Frage aber höchst interessant sein, vor allem, wenn es noch um Altfälle geht und der Versorgungsfreibetrag noch nicht so arg abgeschmolzen war wie heute. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater...
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Manch Riester-Sparer hat in der Vergangenheit unangenehme Post seines Finanzamts erhalten. Ihm wurde mitgeteilt, dass der bereits gewährte Sonderausgabenabzug für mehrere Jahre zu kürzen sei, weil die Voraussetzungen für den Abzug nicht vorgelegen hätten. Ich nehme an, dass die Rückforderungen überwiegend zurecht erfolg(t)en. Doch es gibt auch Fälle, in denen diese falsch sind. Und dann beginnt das verfahrensrechtliche „Elend“. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als...
Im Jahre 2018 hatte das FG Hamburg entschieden, dass allein die „kostenlose Mitnahme“ auf eine Luxuskreuzfahrt im Ergebnis nur als Gefälligkeit zu beurteilen sei und folglich keine Schenkungsteuer anfällt (Urteil vom 11.6.2018, 3 K 77/17). Im Ergebnis hat der BFH das Urteil bestätigt, allerdings mit einer durchaus bemerkenswerten Begründung, die auch in ähnlich gelagerten Sachverhalten von Interesse sein kann (BFH Urteil v. 16.09.2020 – II R 24/18). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in...
In meinem gestern erschienen Blog-Beitrag habe ich die Unmengen an Gesetzesänderungen aufgelistet, die von Steuerpflichtigen, Steuerberatern und Finanzbeamten innerhalb weniger Monate umgesetzt werden mussten bzw. müssen. Die Überschrift lautete „Ein (Steuer-)Gesetzgeber außer Rand und Band“. Um dieser Aussage noch etwas Nachdruck zu verleihen, möchte ich kurz auf das „Vierte Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes“ zu sprechen kommen, mit dem eben nicht nur eine „effektive Durchsetzung des dynamischen Fischereirechts“ erreicht werden soll, sondern auch die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen – erneut – ausgeweitet werden. Vom 1.3. bis 31.10.2021 sollen neue Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung gelten – doch diesmal werden es...
Wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen verfolge ich aufmerksam die NWB Nachrichten und den NWB Reform-Radar sowie die Verlautbarungen des Steuerberaterverbandes und anderer Institutionen. Wenn ich allein die Nachrichten der vergangenen Tage über die geplanten Steueränderungen betrachte, erschaudere ich. Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz, Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung, Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, Fondsstandortgesetz, Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts, Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes – die Aufzählung ist nicht vollständig. Hinzu kommt die – weitestgehend – zum 1. Juli 2021 in Kraft tretende Zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets. Die gesetzlichen Änderungen laut Regierungsentwurf samt Begründung umfassen rund 80 Seiten; das zugehörige BMF-Schreiben hat eine Länge von 35 Seiten....
Die neue Homeoffice-Pauschale ist politisch sicherlich gut gemeint, doch wie wir nun erkennen müssen, führt sie in der Praxis durchaus zu zahlreichen Fragen. Kürzlich wurde an die Finanzbehörden der Länder offenbar mehrfach die Frage herangetragen, ob die steuerlich abziehbaren Kosten für eine Monats- oder Jahreskarte des ÖPNV anteilig gekürzt werden müssen, soweit die Homeoffice-Pauschale geltend gemacht wird. Denn eigentlich sollen sich die Geltendmachung der Homeoffice-Pauschale und der Abzug von Fahrtkosten ja gegenseitig ausschließen – so zumindest die grundsätzliche Intention des Gesetzgebers. Doch ganz so kleinlich ist die Finanzverwaltung im Bereich der Monats- und Jahreskarten für Bus und Bahn glücklicherweise nicht....
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