Die Vorschrift zur Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in § 17 EStG gewinnt immer mehr an Bedeutung. Interessant ist daher sicherlich ein Hinweis auf eine (fast schon vergessene) positive Rechtsprechung. Grundsätzlich wird der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn im Hinblick auf das Teileinkünfteverfahren so ermittelt, dass zunächst der Veräußerungspreis gemäß § 3 Nummer 40 EStG nur zu 60 % angesetzt wird. Entsprechend der Regelung in § 3c Abs. 2 EStG werden dann jedoch auch Veräußerungskosten und Anschaffungskosten nur zu 60 % abgezogen. In diesem Zusammenhang hat der BFH jedoch bereits mehrfach geklärt, dass das Teilabzugsverbot in § 3c Abs. 2 EStG nicht in...
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Wenn Vermieter sehr günstig vermieten, müssen sie mit steuerlichen Nachteilen rechnen. Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken gemäß § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich. Hieraus folgt, dass Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nur anteilig abgezogen werden können, wenn die Miete unter dieser 66-Prozent-Grenze liegt. Ein Vermieter erleidet also steuerliche Nachteile, wenn er zu günstig vermietet. Diese Rechtslage ist...
Die in Kürze anstehende Erhöhung der Umsatzsteuersätze auf ihr altes Niveau bedarf in vielen Unternehmen einer besonderen Betrachtung einzelner Sachverhalte. Während die beiden vorliegenden BMF-Schreiben (vom 30.06.2020 und vom 04.11.2020) bereits erste Anhaltspunkte für die korrekte steuerliche Einordnung vieler Konstellationen geben (vgl. z.B. für Anzahlungen/Vorauszahlungen und Gutscheine – siehe Teil I), wird nachfolgend aufgezeigt, welche weiteren Besonderheiten die Unternehmerschaft nicht aus den Augen verlieren sollte. Korrekte Abrechnung mit dem richtigen Mehrwertsteuersatz Gerade zu Beginn des neuen Jahres wird es vermehrt vorkommen, dass Unternehmer eine korrekte zeitliche Einordnung für die Steuersätze vornehmen müssen. Stets ist dabei der nachfolgende Grundsatz ausschlaggebend: Für...
Bereits im Jahre 2015 hat der BFH entschieden, dass Kosten für ein Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens” Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstig sind. Genau genommen sind die Kosten, die in der so Betreuungspauschale enthalten bzw. mit ihr abgegoltenen sind, abziehbar (BFH 3.9.2015, VI R 18/14, BStBl 2016 II S. 272). Das BMF hat zu dem Thema im Jahre 2016 wie folgt Stellung genommen (BMF-Schreiben vom 9.11.2016, BStBl 2016 I S. 1213, Tz. 11): Steuerbegünstigt sind die Kosten für ein Hausnotrufsystem, falls die Rufbereitschaft im Rahmen...
Angenommen, Sie haben im Frühjahr überlegt, dass Sie neue Fenster für Ihr Eigenheim benötigen. Sie haben über Wochen Angebote verglichen und sich letztlich für Fenster entschieden, bei denen das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Die Fenster haben einen Bruttopreis von 6.000 Euro inklusive Einbau, und zwar unter Berücksichtigung der damals noch geltenden 19 Prozent Umsatzteuer. Der Handwerker hat Ihnen bereits sehr frühzeitig signalisiert, dass er nicht sicher sei, ob er die Fenster noch in 2020 einbauen könne. Auch die Lieferung würde bei dem Hersteller üblicherweise recht lange dauern. Ihnen war das egal, weil sie nicht händeringend auf den Einbau der Fenster gewartet haben....
Der kürzlich veröffentlichte Entwurf eines Änderungsantrags der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) hält eine Vielzahl von Überraschungen bereit. U.a. ist vorgeschlagen, die bisherige monatliche Freigrenze für Sachbezüge von derzeitig 44 Euro auf 50 Euro anzuheben. Hintergrund Gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Sachbezüge mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen. Diese bleiben allerdings gem. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG dann außer Ansatz, wenn die Vorteile, die sich nach der Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergeben, insgesamt den Betrag von 44 Euro monatlich nicht...
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