NWB Experten-Blog

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27. Juli 2020

Kosten eines gerichtlichen Prozesses sind seit einigen Jahren nur dann als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG absetzbar, „wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“ (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Wie bereits mehrfach im NWB Experten-Blog ausgeführt, ist das Tatbestandsmerkmal „Verlust der Existenzgrundlage“ so einschneidend, dass es im Prinzip kaum noch Fälle gibt, in denen Prozesskosten, die den privaten Bereich betreffen, abziehbar wären. Und seien wir doch ehrlich: Da die Finanzgerichte unter „Existenzgrundlage“ fast unisono nur die „wirtschaftliche Existenz“ sehen, würde der Abzug...

27. Juli 2020

Über § 7b EStG ist eine neue Regelung zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau geschaffen worden. Bei Vorlage der gesetzlichen Voraussetzungen ist es so möglich, in den ersten vier Jahren jeweils 5 % pro Jahr, also insgesamt 20 %, zusätzlich abzuschreiben. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, innerhalb von zehn Jahren circa 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Immobilie steuermindernd über Abschreibung und Sonderabschreibung zu berücksichtigen. Über die Sonderabschreibung können so innerhalb der ersten vier Jahre 20 % (5 % pro Jahr) berücksichtigt werden. Zusätzlich kommt auch in den ersten vier Jahren die übliche Abschreibung von 2 %. Nach Ablauf der...

24. Juli 2020

Im März und April beherrschte das Corona-Virus vor allem sowohl die mediale als auch die wirtschafts- und (steuer-)politische Welt. Arbeitnehmer spürten (bzw. spüren) die Folgewirkungen immer mehr und zum Teil auch direkt, wenn Sie entweder vom Home-Office arbeiten dürfen/müssen oder gar in Kurzarbeit verharren. Die damit verbundene Unsicherheit sollte hingegen nicht dazu führen, den Blick nur auf die nahe Zukunft zu legen, zumindest ein Planungshorizont von einem Jahr scheint angebracht, denn da dürfen sich die meisten Steuerpflichtigen über die erneute Abgabe einer Einkommensteuererklärung, dann für den Veranlagungszeitraum 2020 freuen. Ein Beitrag von: Dr. Markus Ertel Steuerberater Promotion zum Dr. rer....

23. Juli 2020

Mit Urteil vom 06.02.2020, IV R 6/17, hat der BFH in einem mit Spannung erwarteten Musterverfahren entschieden, dass für den Betrieb einer Photovoltaikanlage durch zusammenveranlagte Ehegatten auf ihrem eigengenutzten Wohnhaus keine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich ist, wenn kein Streit über Höhe und Aufteilung der daraus resultierenden Einkünfte besteht. Obwohl die Ehegatten mit der Photovoltaikanlage gemeinschaftlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, handelt es sich um einen Fall geringer Bedeutung, in dem die gesonderte und einheitliche Feststellung aus Vereinfachungsgründen unterbleibt. Dem steht nicht entgegen, dass die Ehegatten-GbR keinen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung macht und mit der Stromlieferung umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt....

23. Juli 2020

Mit dem “Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus” ist eine neue befristete Sonderabschreibung gemäß § 7b EStG eingeführt worden, mit der private Investoren möglichst schnell zum Neubau von preiswerten Mietwohnungen angeregt werden sollen. Das Gesetz hat bereits eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Mal sollte die Abschreibung kommen, dann wieder nicht, dann wieder doch, dann wieder nicht, und dann letzten Endes doch. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen...

23. Juli 2020

Am 3. Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss ein Maßnahmenpaket zur Konjunkturstärkung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen verabschiedet, Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“. Die mit Sicherheit umsetzungsintensivste steuerliche Maßnahme stellt die temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 dar. Finanzbedarf? 20 Milliarden Euro. Ziel? Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland. Zielerreichung? derzeit offen. Sicher ist allerdings, dass seit dem 3. Juni 2020 die Unsicherheiten im Hinblick auf die temporäre Umsatzsteuerreduktion bei vielen Steuerpflichtigen groß sind. Zwar wurde am 30. Juni ein umfangreiches BMF-Schreiben zur temporären Umsatzsteuerreduktion veröffentlicht, welches im Kern auf den bisherigen BMF-Schreiben...

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