Unter dem Titel „Keine fristwahrende Einreichung der Steuererklärung beim örtlich unzuständigen Finanzamt“ hat der BFH eine jüngst veröffentlichte Entscheidung (VI R 37/17) getroffen. Was lagt dem Entscheidungsfall zu Grunde? Der Kläger erzielte im relevanten Streitjahr Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit und aus Kapitalvermögen. Während viele andere Personen bereits bei Raclette oder Fondue in geselliger Runde beisammen saßen – „Dinner for One“ war ebenfalls bereits auf allen Kanälen über die Bildschirme geflimmert – und mit Spannung auf die ersten Ergebnisse im Bleigießen warteten, warf die heutige Ehefrau des Klägers in der Silvesternacht des Jahrs 2013 gegen 20 Uhr die Steuererklärung des Klägers...
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Aktiengesellschaften nehmen oftmals Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln vor und geben in diesem Zuge junge Aktien aus, zuweilen auch als Gratisaktien bezeichnet. Während die steuerliche Behandlung von Kapitalerhöhungen deutscher Gesellschaften schon recht schwierig sein kann, gilt dies umso mehr bei ausländischen Gesellschaften. Die Ausgabe von „Freiaktien“ wird hier häufig wie Bardividenden betrachtet; die Hingabe kann also sofortiger steuerpflichtiger Kapitalertrag sein. Doch dies muss nicht so sein, wie aktuell der Fall der Air Liquide S.A. zeigt. Anleger dieser Gesellschaft sollten die Besteuerung überprüfen und sich eventuell zu viel gezahlte Steuern bei ihrem Finanzamt zurückholen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)...
In den vergangenen Jahren sind die so genannten Nettolohnoptimierer übers Land gezogen und haben viele Unternehmen beraten. Natürlich ist gegen eine steuerliche Gestaltung nichts einzuwenden und als ehemaliger Chefredakteur der Zeitschrift „Gestaltende Steuerberatung“ bin ich wohl der letzte, der eine wohlgemeinte Steuergestaltung und die handelnden Personen kritisieren würde. Allerdings sehe ich die Sache anders, wenn eine lohnsteuerliche Gestaltung in die Arbeitnehmerrechte eingreift oder die sozialversicherungsrechtlichen (zumeist die rentenrechtlichen) Ansprüche schmälert, die Arbeitnehmer hierüber aber nicht hinreichend aufgeklärt werden oder aber ein – mehr oder weniger sanfter – Druck ausgeübt wird, um die Arbeitnehmer von ihrem „Glück“ zu überzeugen. Zugegebenermaßen sind...
Wer einmal Einblick in seiner eigenen Einkommensteuerakten beim Finanzamt nehmen möchte, kann dies nur im Rahmen enger Vorschriften in der AO. Fraglich daher, ob nicht auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine entsprechende Möglichkeit zur Akteneinsicht bietet. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
In der Praxis ist zuweilen folgender Fall anzutreffen: Aktien wurden vor 2009 erworben und zunächst im Betriebsvermögen gehalten. Sie wurden im Laufe der Jahre aus dem Betriebsvermögen entnommen, zumeist weil der Betrieb aufgegeben worden oder weil eine Gesellschaft nur noch – ohne gewerbliche Prägung – vermögensverwaltend tätig ist. Bei der Überführung ist die Wertsteigerung der Aktien auch als betrieblicher Gewinn versteuert worden. Nun werden die Aktien aus dem Privatvermögen heraus verkauft. Ist die – weitere – Wertsteigerung ebenfalls zu versteuern? Oder gilt hier ein Bestandsschutz, denn immerhin sind die Aktien vor 2009 erworben worden? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater...
Während ich diese Zeilen schreibe, schaue ich in unseren Garten, in dem gerade eine Wühlmaus oder eine Wühlmaus-Familie ihr Unwesen treibt. Unser Rasen wirkt dadurch arg ramponiert, doch wenn ich den Sachverhalt lese, der einem Urteil des FG Hamburg zugrunde liegt, relativiert sich mein Ärger. Immerhin musste eine Hauseigentümerin über mehr als zehn Jahre einen Marderbefall hinnehmen, der ihr Kosten von über 50.000 Euro verursacht hat. Und am Ende des Tages musste sie sich auch noch schlaue Sprüche der Hamburger Finanzrichter anhören, die offenbar Experten in der Vergrämung von Mardern sind. Hätte die Klägerin nicht die örtlichen Marderexperten, sondern frühzeitig...
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