Grundsätzlich werden Erstattungen von Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit der gezahlten Kirchensteuer desselben Jahres verrechnet. Auch wenn die Erstattungen frühere Jahre betreffen, wird die Verrechnung im Jahr der Erstattung „aus Gründen der Praktikabilität“ zugelassen (BFH-Urteil vom 26.6.1996 – X R 73/94). Nun kann es Fälle geben, in denen der Erstattungsbetrag höher ist als die Zahlungen im betreffenden Jahr. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als...
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Wie gehabt an dieser Stelle wieder der Hinweis auf drei interessante Steuerstreitigkeiten vor den obersten Gerichten. Diesmal geht es um die Frage wie eine ortsübliche Miete zu ermitteln ist, bis wann bei der Umsatzsteuer die Zuordnungsentscheidung zu treffen ist und ob eine fingierte Abgeltungsteuer nicht doch auch Abgeltungswirkung entfalten kann. Unter dem Aktenzeichen IX R 7/20 muss der BFH klären, ob bei der Prüfung der ortsüblichen Marktmiete nach § 21 Abs. 2 EStG der örtliche Mietspiegel als Vergleichsgrundlage auch dann heranzuziehen ist, wenn der Steuerpflichtige zugleich eine entsprechende, im selben Haus liegende Wohnung an einen fremden Dritten teurer vermietet. Ob...
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, aber greifen die beim Corona-bedingten Home-Office? Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot beim häuslichen Arbeitszimmer besteht insbesondere dann, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ordnet der Arbeitgeber daher das Home-Office an, was beispielsweise durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachgewiesen werden könnte, können dann bis zu 1.250 € für dem heimischen Arbeitsplatz berücksichtigt werden. Wird das häusliche Arbeitszimmer sogar zum Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung können sogar sämtliche Kosten steuermindernd abgesetzt werden. Aber aufgepasst! Es muss tatsächlich...
Die auf der Grundlage des § 93 Abs. 3 EStG förderunschädlich ausgezahlte Kapitalabfindung einer Kleinbetragsrente ist nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig, so das Urteil des BFH vom 06.11.2019 (X R 39/17). Der Streitfall Im Streitfall schloss die Klägerin im Jahr 2003 einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab. Dieser Banksparplan sah ausschließlich die Auszahlung in Form einer lebenslangen monatlichen Leibrente oder eines Auszahlungsplans mit monatlichen Teilraten und anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung vor. Angesichts der geringen Höhe, der sich aus dem Vertrag ergebenden laufenden Leistungen vereinbarte die Klägerin mit dem Anbieter die Auszahlung in Form einer Einmalleistung Anfang 2015. Das Finanzamt (FA) besteuerte...
Mit seinem „Champions League“-Urteil hat der BFH die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne geregelt. Doch wie verhält es sich in Bezug auf Verluste? Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser Blog genau den richtigen Ort zum anregen, austauschen, loben, kritisieren und nachfragen. Gesprächsstoff ist bereits reichlich vorhanden....
Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter sind nicht ausschließlich für Zwecke der Erziehung bestimmt und damit auch nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, so das Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 10.10.2019 – 6 K 3334/17 E. Der Streitfall Die Klägerin erzielt als Tagesmutter Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Zu ihren Einnahmen gehörten Zahlungen der Jugendämter sowie Essensgeldern, die von den Eltern der Kinder an sie gezahlt wurden. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass lediglich das Essensgeld zu versteuern sei und die Zahlungen der Jugendämter als Bezüge aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der Erziehung nach § 3 Nr. 11...
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