Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte treten immer noch zu häufig auf. Der BFH hat aktuell mit Urteil vom 19.12.2019 (Az. VI R 8/18) entschieden, dass Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetreten sind, als Werbungskosten abgezogen werden. Die Behandlungskosten werden von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nicht erfasst. Diese erstreckt sich nur auf fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen. Die fahrzeugbezogenen Unfallkosten lässt der BFH auch weiterhin nicht neben der Entfernungspauschale zum Abzug zu. Soweit die Finanzverwaltung – hiervon abweichend –...
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Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (InfSchG) hat der Bundesgesetzgeber insbesondere eine staatliche Entschädigungspflicht für Eltern von Kindern bis 12 Jahren beschlossen, wenn wegen einer epidemischen Lage eine Kinderbetreuungseinrichtung durch behördliche Anordnung geschlossen werden muss. Hiervon können Eltern, aber auch Arbeitgeber finanziell profitieren. Hintergrund Ich habe berichtet: Die Auswirkungen der Corona-Krise sind eine gewaltige Bewährungsprobe für unsere Gesellschaft; für unser Gesundheitssystem, die deutsche Wirtschaft, aber auch für uns alle, die Bürger. 156 Mrd. Euro haben Bundestag und Bundesrat bislang in die Gesellschaft gepumpt, um den Corona-Folgen Herr zu werden: Schuldenbremse ade. Der Deutsche Bundestag hat nun am 25.3.2020 “eine...
Damit ein Investitionsabzugsbetrag nicht rückgängig gemacht werden muss, muss das begünstigte Wirtschaftsgut bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Das strikte Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG treibt derzeit immer neue Rechtsprechungsblüten. In einem aktuellen Verfahren setzte sich das Finanzgericht Münster mit der Schädlichkeit des Betriebs von vier Weihnachtsmarktständen an drei Tagen im Jahr für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auseinander. Das Finanzgericht verneinte die erweiterte Kürzung. Die Revision wurde zugelassen. Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, war im Übrigen ausschließlich mit der Vermietung und Verpachtung eigener Gebäude und Grundstücke befasst. Der Bilderbuchfall der erweiterten Kürzung, den auch der historische...
Nicht selten nimmt der auswärts beschäftigte Steuerpflichtige seinen Partner/seine Partnerin mit an den Beschäftigungsort und lebt mit ihm/ihr gemeinsam in der Zweitwohnung. Gleichzeitig behalten sie am Heimatort ihre Wohnung bei und kehren immer wieder dorthin zurück. Zuweilen arbeiten auch beide Partner gemeinsam an dem auswärtigen Tätigkeitsort. Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist dann entscheidend, ob die Hauptwohnung noch als Lebensmittelpunkt anzusehen ist oder ob infolge des Zusammenlebens die Zweitwohnung zum Lebensmittelpunkt geworden ist. Im Jahre 2018 hat das FG Münster entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung selbst dann anzuerkennen sein kann, wenn Ehegatten mit ihrem Kind viele Jahre zusammen am...
Die Folgen der Corona-Pandemie werden bei den deutschen Unternehmen immer sichtbarer, vor allem bei den kleinen. Staatliche Hilfeprogramme auf Bundes- und Länderebene mit Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen sind zwar richtig, wirken aber häufig nicht sofort, weil aufwendige Antrags- und Prüfverfahren vorausgehen müssen, ehe Geld fließt. Stundungen von laufenden Zahlungsverpflichtungen, wie Steuern oder Sozialversicherungsverpflichtungen wirken demgegenüber unmittelbar in der Kasse der Unternehmen, weil Liquidität erst gar nicht abfließt Hier ein Überblick, was unter Corona derzeit möglich ist. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg...
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