Der Bundesrat hat am 29.11.2019 über zahlreiche Änderungen im sog. JStG 2019 verabschiedet, die der Bundestag am 7.11.2019 (BT-Drs. 19/13436, 13712, 14873, 14909) verabschiedet hat. Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität. Hintergrund Das bereits vor Jahren formulierte politische Ziel, in den nächsten Jahren bis zu 1 Mio. Elektrofahrzeuge in den Verkehr bringen zu wollen, hat die Bundesregierung durch ein Maßnahmenpaket an die Automobilindustrie und durch den Infrastrukturaufbau der Ladestationen für E-Fahrzeuge spürbar beschleunigt. Bereits im letzten Jahr – ich hatte Ende 2018 berichtet – hat der Gesetzgeber mit Zustimmung des Bundesrates (BR-Drs. 559/18 v. 23.11.2018) durch das...
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Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29.11.2019 beschlossen, das vom Bundestag am 14.11.2019 unverändert beschlossene „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995“ zu billigen. Damit sollen ab VZ 2021 rund 90 Prozent der Steuerzahler vollständig, weitere 6,5 Prozent sukzessive vom Soli befreit werden, während 3,5 Prozent der sog. „Besserverdiener“ den Soli in unveränderter Höhe weiterzahlen sollen. Ob das vor den Gerichten Bestand haben wird, erscheint zweifelhaft. Hintergrund Der Soli war nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1995 eingeführt worden, um vor allem den Aufbau der neuen Bundesländer finanziell zu stützen. Derzeit beträgt der Satz 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuerschuld. Sog....
„Deine Zahlen sind dein Navi!“ Mit diesem Satz motiviere ich meine Mandanten, sich mehr mit ihren Zahlen zu befassen. Wenn sie heute schon wissen, wie sich ihr Gewinn in diesem Jahr entwickelt hat, haben sie schließlich noch Zeit zum Handeln und Steuern zu sparen. Warum der 1. Advent dafür bestens geeignet ist? Nun, zunächst haben meine Mandanten heute frei und daher etwas Ruhe und Zeit, die Situation zu bewerten. Sicherlich können sie auch heute schon gut ihre Einnahmen und Ausgaben bis zum Jahresende einschätzen. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und...
Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, eröffnet dies grundsätzlich die Änderungsmöglichkeit des § 174 Abs. 4 AO. Konkret lautet die Vorschrift: Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheids die richtigen steuerlichen Folgen gezogen werden. Strittig ist nun dabei, was ein solcher bestimmter Sachverhalt denn überhaupt ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP...
Manchmal kommen Steuerpflichtige und Berater nicht um die Erteilung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts herum, insbesondere, weil es um viel, viel Geld – sprich Steuern – geht. Die Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft können recht hoch sein und so ist die Frage verständlich, ob diese ihrerseits steuerlich geltend gemacht werden können. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl...
Betreibt ein gemeinnütziger Verein neben einer Werkstatt für behinderte Menschen ein der Öffentlichkeit zugängliches Bistro, in dem auch Menschen mit Behinderung arbeiten, unterliegen die Gastronomieumsätze des Bistros nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dies hat der BFH mit Urteil vom 23.07.2019 – XI R 2/17 entschieden. Der Streitfall Der Kläger unterstützt als gemeinnütziger Verein Menschen mit Behinderung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der Hilfe bedürfen. Der Kläger begehrte, dass die im öffentlichen Betrieb (Bistro und Toilette) erbrachten Umsätze nur mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% besteuert werden sollten, weil auch behinderte Menschen dort arbeiteten. Das Finanzamt folgte dem jedoch...
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