Am 10.9.2025 hat das Kabinett den Entwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz sieht insbesondere eine Anhebung der Entfernungspauschale, die Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie, die Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie sowie etliche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht vor. Was ist für Bürger besonders wichtig? Hintergrund Alle Jahre wieder: Jedes Jahr legt das BMF ein neues Steueränderungsgesetz vor. In diesem Artikelgesetz werden mehrere (Steuer-)gesetze geändert oder ergänzt, um politische Verabredungen umzusetzen, Rechtsentwicklungen oder Rechtsprechungsentscheidungen zu berücksichtigen. Im Jahr 2025 dient das Steueränderungsgesetz, das das BMF jetzt im Entwurf vorgelegt hat, vor allem der Umsetzung verschiedener Ankündigungen im Koalitionsvertrag 2025....
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Die Familienkasse kann die Zahlung des Kindergeldes vorläufig und ohne Bescheid einstellen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder Wegfall des Anspruchs führen und deshalb die Kindergeldfestsetzung rückwirkend aufzuheben ist (§ 71 Abs. 1 EStG). Die vorläufige Zahlungseinstellung ist auf die Dauer von zwei Monaten begrenzt. Das FG Berlin-Brandenburg hat nun aber entschieden, dass gegen die vorläufige Einstellung der Kindergeldzahlung eine Feststellungsklage zulässig ist (Urteil vom 11.6.2025, 10 K 10002/25). Der Sachverhalt: Der Kläger erhält Kindergeld für sein Kind, das in seinem Haushalt wohnt. Er und die Kindesmutter leben getrennt. Trotz Aufnahme des Kindes im...
Die so genannte Güterstandsschaukel ist fester Bestandteil der steuerlichen Gestaltungspraxis. Dabei vereinbaren Ehepartner, die bislang eine Zugewinngemeinschaft haben, mittels notariellem Ehevertrag die Beendigung der Zugewinngemeinschaft und den Wechsel zum Güterstand der Gütertrennung. Hierdurch wird – schenkungsteuerfrei – der Zugewinnausgleich ausgelöst. Anschließend können die Ehegatten zur Zugewinngemeinschaft zurückkehren. Wie bei wohl jedem Steuermodell liegt die Tücke aber im Detail und so können Fehler passieren. Immerhin hat der BFH nun entschieden, dass ein eventueller Fehler mitunter geheilt werden kann (BFH-Urteil vom 9.5.2025, IX R 4/23). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes...
Das BVerfG hatte mit Beschlüssen vom 07.11.2023 zwei Verfassungsbeschwerden zum Alterseinkünftegesetz mangels substantiierten Vortrags als unzulässig zurückgewiesen (BVerfG 2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21). Die Beschwerdeführer hatten sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob es für die Frage einer möglichen Doppelbesteuerung nicht auf eine individuelle, sondern auf eine strukturelle Betrachtungsweise ankomme. Bei struktureller Richtigkeit der typisierten Besteuerungsanteile wären dann wohl Doppelbesteuerungen im Einzelfall hinzunehmen. Aufgrund dieser neueren Rechtsprechung holte die Finanzverwaltung zwei Gutachten ein, die die strukturelle Richtigkeit des AltEinkG bestätigten, da der Gesetzgeber einen großen Typisierungsspielraum habe, der nicht überschritten wurde. Er habe die „richtige Mitte“ zwischen Über-...
Vor kurzem noch habe ich bei einem Urteil des EuGH zum Steuersatz von Sudoku-Rätseln den Kopf geschüttelt. Nun musste ich erneut schütteln – diesmal bei einer Zulassung der Revision durch den BFH. Es geht um nichts weniger als die Frage, ob die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für gemeinnützige Körperschaften entfällt, sobald eine Körperschaft in Liquidation tritt. Die Ausgangsfrage: Steuerbefreiung „mit dem letzten Atemzug“? Der BFH hat die Revision zugelassen, um zu klären, ob schon die Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft und der Eintritt in die Liquidation per se zum Verlust der Steuerbefreiung führt. Dahinter steckt...
Wenn man neue Gesetze vorstellt oder kommentiert, kann man grundsätzlich „nur“ auf den Gesetzestext und die Gesetzesbegründung zurückgreifen. Nur Wenige haben Lust und Zeit, sich intensiv mit den parlamentarischen Beratungen zu befassen. Dies bleibt neben den Abgeordneten lediglich den maßgebenden Beamten im Ministerium, einigen Mitarbeitern von Verbänden und dem einen oder anderen Experten vorbehalten. Und so kommt es, dass Formulierungen aus der Gesetzesbegründung mitunter – auch von mir – übernommen werden, die sich bei genauerer Betrachtung als missverständlich herausstellen und in der Praxis für Verwirrung sorgen. So geschehen bei der neuen Elektroauto-AfA. Der Hintergrund: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge kann...
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