Es gibt Urteile, bei denen der Sachverhalt zunächst lesenswerter erscheint als die Entscheidung selbst. Bei dem Urteil des FG Hamburg vom 11.6.2018 (3 K 77/17) ist jedoch beides durchaus von Interesse. Es ging um einen offenbar äußerst vermögenden Herrn, der seine Lebensgefährtin zu einer fünfmonatigen Weltreise in der Luxuskabine eines Kreuzfahrtschiffes eingeladen hatte. Die Kosten für die Reise beliefen sich insgesamt auf rund 500.000 Euro. Noch während der Reise informierte der Kläger das Finanzamt über den Sachverhalt und erbat eine schenkungsteuerrechtliche Einschätzung. Im Rahmen der anschließenden Schenkungsteuererklärung erklärte er nur einen Betrag von rund 25.000 Euro, der auf die Anreisekosten...
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Mit Urteil vom 12.4.2018 (Az: 3 K 3662/16 Erb) hat das FG Münster klargestellt, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit von der erbschaftssteuerlichen Bemessungsgrundlage abzugsfähig ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Wird für einen unternehmerisch genutzten oder vom Arbeitgeber überlassenen Pkw ein Fahrtenbuch zur individuellen Ermittlung des privaten Nutzungsanteils geführt, kann die Mitnahme Dritter im Rahmen von Fahrgemeinschafts-Portalen (z. B. BlaBlaCar) steuerliche Probleme aufwerfen. An die formelle Ordnungsmäßigkeit von Fahrtenbüchern stellen Rechtsprechung und Finanzverwaltung hohe Anforderungen. Die entgeltliche Mitnahme Dritter stellt sich für Fahrer und Mitfahrer finanziell und ökologisch zunächst als Win-win-Situation dar: beide Parteien sind kostensparend unterwegs. Durch die zunehmend einfache Abwicklung mittels Online-Portalen wird das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Zur Mitnahme werden die Mitfahrer i. d. R. an zentralen Treffpunkten, z. B. am Hauptbahnhof, aufgenommen, welche häufig nicht...
Wird für einen unternehmerisch genutzten oder vom Arbeitgeber überlassenen Pkw ein Fahrtenbuch zur individuellen Ermittlung des privaten Nutzungsanteils geführt, kann die Mitnahme Dritter im Rahmen von Fahrgemeinschafts-Portalen (z. B. BlaBlaCar) steuerliche Probleme aufwerfen. An die formelle Ordnungsmäßigkeit von Fahrtenbüchern stellen Rechtsprechung und Finanzverwaltung hohe Anforderungen. Die entgeltliche Mitnahme Dritter stellt sich für Fahrer und Mitfahrer finanziell und ökologisch zunächst als Win-win-Situation dar: beide Parteien sind kostensparend unterwegs. Durch die zunehmend einfache Abwicklung mittels Online-Portalen wird das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Zur Mitnahme werden die Mitfahrer i. d. R. an zentralen Treffpunkten, z. B. am Hauptbahnhof, aufgenommen, welche häufig nicht...
Wie schon einmal geschildert halte ich selbst viele Seminare zu dem Thema GoBD, nehme aber andererseits auch an vielen Veranstaltungen als Zuhörer teil. Und nun kristallisiert sich so langsam aber sicher heraus, dass es im Bereich der Erstellung von Verfahrensdokumentationen zwei Strömungen gibt: die einen favorisieren umfangreiche Dokumentationen, die anderen halte kurze Erläuterungen, gegebenenfalls in Checklistenform oder als Diagramme, für ausreichend. Ich selbst tendiere, da ich die vielen kleinen Unternehmen vor Augen habe, zu Checklisten, die innerhalb von maximal einer oder zwei Stunden ausgefüllt werden können – und zwar in der Regel vom Mandanten selbst. Dabei mache ich aber folgende...
Mit Urteil vom 1. März 2018, Az. IV R 16/15, hat der BFH einen der Graubereiche des § 15a EStG konkretisiert. Überträgt ein Kommanditist unentgeltlich einen Teil seiner Beteiligung an der KG, geht der verrechenbare Verlust anteilig auf den Übernehmer über, wenn diesem auch das durch die Beteiligung vermittelte Gewinnbezugsrecht übertragen wird. Nach der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Kommanditanteils hatte das zuständige Finanzamt den bestehenden verrechenbaren Verlust weiterhin vollumfänglich dem übertragenden Gesellschafter zugeordnet. Hiergegen wandte sich die KG und machte geltend, dass der für den übertragenden Gesellschafter festgestellte verrechenbare Verlust mit der Teilanteilsübertragung auf den empfangenden Gesellschafter übergegangen sei....
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