Vor einiger Zeit habe im Internet den Beitrag „Wie reiche Familien die Erbschaftsdebatte manipulieren“ von den „Krautreportern“ gelesen (siehe https://krautreporter.de/2101-wie-reiche-familien-die-erbschaftsdebatte-manipulieren). Ich denke, dazu passt das nachfolgend geschilderte Gestaltungsmodell, mittels dessen nach wie vor Milliardenvermögen (fast) schenkungsteuerfrei auf die nachfolgende Generation übergehen sollen. Das Modell soll dem Vernehmen nach schon einige Male durchgeführt worden sein, wobei es vielleicht nicht um Milliarden, aber doch um einige Millionen gegangen sein sollte. Bevor ich das Modell hier ganz kurz vorstelle, möchte ich darauf hinweisen, dass es im Zusammenspiel mit der geplanten Anzeigepflicht für Steuergestaltungen einen sehr merkwürdigen Beigeschmack bekommt, denn dem Gesetzgeber soll das...
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Nun liegt er also vor: der erste Entwurf eines Gesetzes zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen. Ich hatte Gelegenheit, mir den geplanten § 138d AO schon einmal anzuschauen. Leider kann man nur konstatieren: Es wird viel schlimmer als wohl die meisten von uns gedacht haben. Ich habe wenig Hoffnung, dass sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch nennenswerte Änderungen ergeben, zumal die Eingaben der Vertreter von Kammern und Verbänden offenbar nur wenig Gehör gefunden haben. Es scheint einfach der politische Wille zu sein, Steuerberater zu Erfüllungsgehilfen der Finanzverwaltung zu degradieren und ihnen eine ihrer Kernkompetenzen, nämlich die Steuergestaltung, zu entziehen. Ein Beitrag von: Christian...
In Teil 1 des Beitrags ging es um das Problem, dass in Trennungsfällen auch dann beim Immobilienverkauf ein privates Veräußerungsgeschäft gegeben ist, wenn die Immobilie bis zum Verkauf noch unentgeltlich an den ehemaligen Lebensgefährten und die gemeinsamen Kinder überlassen wurde. Diesmal geht es um die Problematik der unentgeltlichen Überlassung an ein Kind, welches noch während der Überlassung die Altersgrenze des § 32 EStG überschreitet. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen...
Schon in meinen Beiträgen „Grunderwerbsteuerfreibetrag bei Selbstnutzung“ und „Weiteres Bundesland für Grunderwerbsteuerfreibetrag“ berichtete ich über Planungen, wonach selbstgenutzter Wohnraum für Familien von der Grunderwerbsteuer befreit werden soll. Tatsächlich scheint es jedoch erhebliche Probleme dabei zu geben. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu...
Nach wie vor geistert das „Gespenst“ der Verfahrensdokumentation umher. Nahrung erhält es unter anderem durch mittlerweile erhältliche Musterverfahrensdokumentationen im Umfang von 80 und noch mehr Seiten. Da schrecken viele Steuerberater und Unternehmer zurück. Nun wird eine Verfahrensdokumentation bei mittelständischen Unternehmen sicherlich einen derartigen Umfang annehmen müssen und die Muster sind hier sehr lobenswert. Bei der Vielzahl der kleineren Unternehmen ist meines Erachtens aber eine checklisten-basierte Verfahrensdokumentation ausreichend, die üblicherweise in einer Stunde erstellt werden kann. Der typische Fall: Ein Handwerksbetrieb verfügt über ein Auftragsverwaltungs- bzw. Fakturierungsprogramm. Den „Schreibkram“ erledigen eine Bürokraft bzw. der Betriebsinhaber und/oder dessen Ehefrau selbst. Um die...
In der Praxis sind die Fälle relativ häufig anzutreffen, in denen ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer auch bei Eintritt des Pensionsalters noch weiter tätig sein möchte. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob und inwieweit dann das Ruhegehalt neben den aktiven Bezügen gezahlt werden darf. Insoweit gelten nach wie vor das BMF-Schreiben vom 18.09.2017 (IV C 6 – S 2176/074/10006, BStBl 2017 I S. 1293) und das BFH-Urteil vom 23.10.2013 (I R 60/12, BStBl 2015 II S. 413): „In der Auszahlungsphase der Pension führt die parallele Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension – sowohl bei einem beherrschenden als auch bei einem nicht beherrschenden –...
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