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4. Juni 2017

Im Urteil vom 11. November 2016 (Az. 4 K 172/15) hatte sich das FG Nürnberg mit der Frage auseinander zu setzen, ob für Leistungen eines Hufschmieds – Ausschneiden und Beschlagen der Hufe – die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG gewährt werden kann. Haustiere waren dabei nicht das erste Mal im Fokus der Rechtsprechung zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen: Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres kann nach Auffassung des BFH im Urteil vom 03. September 2015, Az. VI R 13/15, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein. Der Urteilsfall betraf...

1. Juni 2017

Bereits vor längerer Zeit hatte ich einen Blog-Beitrag mit dem Titel „Angemessener Sicherheitszuschlag bei fehlerhafter Kassenführung“ veröffentlicht. Seinerzeit habe ich über das Urteil des FG Köln vom 2.5.2007 (5 K 4125/06) berichtet, um trotz gravierender Kassenmängel eine Hinzuschätzung auf fünf Prozent begrenzen zu können. Nun werde ich immer wieder gefragt, mit welchem Sicherheitszuschlag bei Verstößen gegen die GoBD zu rechnen ist. Diese Frage ist jedoch (noch) schwieriger zu beantworten. Verstöße gegen einzelne GoBD-Regelungen führen nicht zu Konsequenzen, wenn keine materiellen Mängel bzw. weitere Fehler festgestellt werden (vgl. Rz. 155 der GoBD). Andererseits können eklatante GoBD-Verstöße zu einer Verwerfung der gesamten...

31. Mai 2017

Erst mit Urteil vom 07.03.2013 (Az: IX ZR 64/12) hat der BGH klargestellt, dass das steuerberatende Dauermandat von einer GmbH bei üblichem Zuschnitt keine Pflicht begründet, die Mandantin bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz auf die Pflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, eine Überprüfung der Insolvenzreife vorzunehmen oder diese selbst vorzunehmen. Diese Auffassung dürfte zukünftig leider Makulatur sein. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir...

30. Mai 2017

Für ein volljähriges Kind, das wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten besteht ausweislich nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind älter als 25 Jahre ist. Voraussetzung dabei ist (wortwörtliches Zitat aus dem EStG), „dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.“ Exakt bei dieser Thematik stellt ein Finanzamt nun die Frage nach dem Huhn und dem Ei, obwohl die Rechtslage eigentlich eindeutig ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH...

29. Mai 2017

Ist eine Steuerschuld erst einmal festgesetzt, kann man sich der Begleichung nur noch schwerlich entziehen. Anders als im Bürgerlichen Recht kann das Finanzamt ohne weiteres zur Vollstreckung greifen. Doch nicht immer ist das auch rechtmäßig. Wie also kann man sich gegen unberechtigte Vollstreckungsbemühungen wehren? – Teil 2 Kann keine Verständigung mit dem Finanzamt erzielt werden, bleibt nur noch der Griff zum förmlichen Rechtsbehelf. Wegen der Dringlichkeit kommt dabei vordergründig Eilrechtschutz in Betracht. Möglich sind zwei unterschiedliche Ansätze. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen...

28. Mai 2017

Ist eine Steuerschuld erst einmal festgesetzt, kann man sich der Begleichung nur noch schwerlich entziehen. Anders als im Bürgerlichen Recht kann das Finanzamt ohne weiteres zur Vollstreckung greifen. Doch nicht immer ist das auch rechtmäßig. Wie also kann man sich gegen unberechtigte Vollstreckungsbemühungen wehren? Die schlichteste Reaktionsmöglichkeit auf eine Vollstreckungsankündigung ist die freiwillige Zahlung. Wer die Möglichkeit zur Steuerentrichtung hat, schafft sich so den dringendsten Ärger schnell vom Hals. So bleibt mehr Zeit, rechtlich gegen die zugrunde liegende Festsetzung vorzugehen. Allerdings hat die Methode – neben dem Liquiditätserfordernis – auch Tücken. Nicht ganz unberechtigt hält so mancher das Finanzamt für...

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