Wissen Sie wie viele Betriebsprüfer es gibt und was für ein Mehrergebnis diese erzielen? Oder anders gefragt: Wissen Sie wie viele Betriebe es gibt und wie viele von diesen durch den Fiskus geprüft werden? Antworten auf solche Fragen liefert das Bundesfinanzministerium in den Ergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfungen von 2015. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet...
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Viele Fachbeiträge zu Gestaltungsfragen enden mit dem Hinweis, man solle den geplanten Weg durch eine verbindliche Auskunft absichern lassen. Meine Erfahrungen mit Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft sind jedoch nicht immer die besten. Es gibt zugegebenermaßen zahlreiche Finanzbeamte, für die solche Anträge das „Salz in der Suppe“ des täglichen Arbeitslebens sind und die sie daher mit Freude bearbeiten. Rückfragen werden telefonisch oder sogar in einem persönlichen Gespräch geklärt; auch Anfragen bei der OFD werden nicht gescheut. Es gibt daneben aber auch viele Finanzbeamte, für die Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft der „blanke Horror“ sind, denn zum einen bedeutet...
Im Spätherbst dieses Jahres hat die EU-Kommission Gesetzesentwürfe vorgelegt, die das Ziel haben, die Unternehmensbesteuerung in Europa zu harmonisieren und so Steuervermeidung durch Ergebnisverlagerung vorbeugen sollen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Solange die Kirchensteuer nicht als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer entrichtet wurde, kann gezahlte Kirchensteuer nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Erfreulicherweise gilt dies auch für die Kirchensteuer des Erblassers. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Folgender Fall ist in der Praxis gar nicht so selten: Sohn oder Tochter erhalten im Zuge der vorweggenommenen Unternehmensnachfolge einen Betrieb bzw. Anteile an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Weil der Übergebende noch Schulden hat, gewähren ihm die Übernehmer ein Darlehen, damit dieser seine Verbindlichkeiten tilgen kann. Das Darlehen wird endfällig verzinst, das heißt, die Zinsen sollen erst mit der Darlehenstilgung gezahlt werden. Tatsächlich wissen ohnehin alle Beteiligten, dass das Darlehen niemals zurückgezahlt wird, sondern sozusagen mit dem Tode von Vater oder Mutter erlischt. Nun stellt sich die Frage, ob die bis dahin aufgelaufenen Zinsen im Todeszeitpunkt der Einkommensteuer (bzw. gegebenenfalls...
Im Rahmen der Aufgabe eines Gewerbebetriebs werden stille Reserven, welche sich über Jahre oder Jahrzehnte im Betrieb aufgebaut haben, in einem punktuellen Vorgang aufgedeckt. Dieser „Zusammenballung“ tragen wesentliche steuerliche Begünstigungen in den § 16 Abs. 4 und § 34 EStG Rechnung. Wegen der erhöhten steuerlichen Belastung für den bisherigen Betriebsinhaber im Zeitpunkt der Aufgabe ist der sachliche Umfang des begünstigten Aufgabegewinns ein häufiger Zankapfel zwischen Berater, Finanzverwaltung und den Finanzgerichten. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich hervorragend dazu,...
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