Manchmal entscheidet ein einziger Begriff über Steuerfreiheit oder Steuerpflicht – so auch im aktuellen Urteil des BFH vom 21. Mai 2025 (II R 31/22). Es geht um die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 6a GrEStG und die Frage, ob bei einer Ausgliederung zur Aufnahme die Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG eingehalten werden muss. Die Antwort des BFH ist eindeutig – und zeigt, dass „Aufnahme“ und „Neugründung“ zwar ähnlich klingen, steuerlich aber Welten trennen. Der Fall Eine Gemeinde hatte eine neue GmbH gegründet, um ihren Regiebetrieb auszugliedern. Sie war alleinige Gesellschafterin der GmbH. Wenige Monate später erfolgte die Ausgliederung zur Aufnahme...
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Die gesetzliche Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für „andere“ Versicherung wie beispielsweise Pflegezusatzversicherungen ist verfassungsgemäß; eine Vorlage an das BVerfG ist nicht erforderlich – so lautet das BFH-Urteil vom 24.7.2025 (X R 10/20). Zunächst kurz zum Hintergrund: Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind ohne Beschränkung als Sonderausgaben absetzbar. Auch Beiträge zu entsprechenden privaten Versicherungen sind abzugsfähig, soweit sie dem Niveau der gesetzlichen Pflichtversicherung entsprechen. Aufwendungen für einen darüberhinausgehenden Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz und andere Vorsorgeaufwendungen werden hingen – mit Ausnahme von Altersvorsorgebeiträgen – nur im Rahmen eines gemeinsamen Höchstbetrags steuerlich berücksichtigt, der zudem auch noch abgeschmolzen wird. Das heißt: Für Beiträge zu „anderen“...
Die befristet eingeführte Sonderabschreibung nach § 7b EStG hat das Ziel, steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen und damit dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Daher ist eine Förderung nach § 7b EStG ausgeschlossen, wenn ein vermietetes Wohngebäude abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird – so lässt sich das BFH-Urteil vom 12.8.2025 (IX R 24/24) zusammenfassen. Der Sachverhalt: Die Klägerin war Eigentümerin eines vermieteten Einfamilienhauses und entschied sich gegen die aus ihrer Sicht unwirtschaftliche Sanierung des Gebäudes auf einen zukunftsfähigen Standard. Stattdessen ließ sie das alte Gebäude abreißen und errichtete auf demselben Grundstück ab Juli...
Bei der Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a EStG gibt es seit dem 1.1.2025 eine bedeutsame Änderung: Ein Abzug bei Geldzuwendungen ist nur noch dann möglich, wenn die Zahlung des Unterhalts durch Überweisung auf ein Konto des Unterhaltsempfängers erfolgt ist. Der entsprechende § 33a Abs. 1 Satz 12 EStG wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 eingefügt. Nun hat das BMF zum Abzug von Unterhaltsleistungen in zwei neuen – umfassenden – Erlassen Stellung bezogen und sich dabei auch dem neuen § 33a Abs. 1 Satz 12 EStG gewidmet (BMF-Schreiben vom 15.10.2025, IV C 3-S2285/00031/001/024 und IV C 3-S2285/00031/001/025). Es gilt unter anderem:...
Sind Straßenausbau- und -erneuerungsbeiträge eine außergewöhnliche Belastung? Nein, sagt das Niedersächsische FG. Doch gegen das Urteil wurde die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, so dass das letzte Wort möglicherweise noch nicht gesprochen ist (Urteile vom 20.11.2024, 9 K 56/22 und 9 K 263/21; NZB unter X B 14/25 und X B 13/25). Der Sachverhalt: Der Kläger machte Straßenausbaubeiträge, zu denen er als Besitzer eines Eigenheims im Jahre 2018 herangezogen wurde, als außergewöhnliche Belastung geltend. Er führte aus, dass diese Aufwendungen nicht eine erstmalige Herstellung oder Erschließung der Straße, sondern eine Straßenerneuerung infolge langjähriger Abnutzung beträfen. Finanzamt und FG lehnten einen Abzug jedoch ab....
Fahrten zum Betrieb des Arbeitgebers sind nur mit der Entfernungspauschale abziehbar, wenn dort die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers liegt. Wer aber den Betriebssitz nur gelegentlich aufsucht oder dort nur unwesentliche Arbeiten verrichtet, hat dort grundsätzlich keine erste Tätigkeitsstätte und kann Fahrten zum Betrieb folglich nach Reisekostengrundsätzen geltend machen. Fährt ein Arbeitnehmer indes täglich zu einem Sammelpunkt, um von dort mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers weiterzufahren, so sind die Fahrten zum Sammelplatz nur mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob wöchentliche Fahrten eines Berufskraftfahrers zum Betriebssitz nur mit der Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) oder nach Reisekostengrundsätzen abziehbar...
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