Seit 24.11.2023 hängt das Wachstumschancengesetz, ein Prestigeobjekt der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag, nun schon im Vermittlungsausschuss fest, der am 21.2.2024 abschließend beraten will. Sollte das Gesetz nicht endgültig scheitern, zeichnet sich schon jetzt ein deutlich reduziertes Entlastungsvolumen ab. Hintergrund Das im August 2023 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte sog. WachstumschancenG wurde vom Bundestag abschließend am 17.11.2023 beschlossen (BT-Drs. 20/8628; 20/9341), vom Bundesrat nachfolgend am 24.11.2023 aber durch Anrufung des Vermittlungsausschusses blockiert (BR-Drs .588/23 (B)). Dieser will nun dem Vernehmen nach abschließend am 21.2.2024 über das Gesetzespaket abschließend beraten. Regelungsschwerpunkte des Wachstumschancengesetzes Ziel des (ursprünglichen) Wachstumschancengesetzes ist es, die Liquiditätssituation...
Steuern
- All Posts
- Steuern
Heute möchte ich kurz auf ein aktuelles BFH-Urteil eingehen, mit dem ich mich zugegebenermaßen schwer tue. Der Leitsatz der Entscheidung lautet: Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks (BFH-Urteil vom 26.9.2023, IX R 13/22). Mit eigenen Worten: Sind zwei Personen Miterbe einer Immobilie geworden und kauft der eine Miterbe dem anderen seinen Anteil ab, so kann der nunmehrige Alleineigentümer das Grundstück unmittelbar nach dem Hinzuerwerb des Anteils vollkommen steuerfrei veräußern – es liegt kein „Spekulationsgeschäft“ vor. Nun aber zu dem konkreten Urteilsfall. Ein Beitrag von: Christian Herold...
Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems können jedenfalls ab dem Jahr 2016 ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. Das hat der BFH mit Urteil vom 10.08.2023 entschieden (BFH Az. VI R 36/20). Zum Hintergrund Die Klägerin (Kl.) machte in ihrer Einkommenssteuererklärung für das Streitjahr 2016 Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung (Liposuktion) infolge eines Lipödems als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend. Die Krankheit und die Erforderlichkeit der Operation wurde durch einen Arzt bestätigt. Die Krankenkasse der Kl. erstattete...
Bei der Erstausbildung eines Kindes wird das Kindergeld – fast – ohne „Wenn und Aber“ geleistet. Bei einer Zweitausbildung wird ein Kind hingegen nur berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Lediglich eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis sind unschädlich (§ 32 Abs. 4 Satz 2 u. 3 EStG). Immer natürlich vorausgesetzt, das Kind erfüllt die altersmäßigen Voraussetzungen. Jedenfalls ist es kindergeldrechtlich von Vorteil, wenn eine Ausbildung noch als Erstausbildung gilt. Dabei können im Einzelfall auch ein Aufbaustudium, ein Masterstudium oder eine weiterführende Ausbildung noch der Erstausbildung zuzurechnen sein. Man spricht...
Verluste aus (gewissen) Kapitalanlagen sind aus Sicht des Fiskus Teufelszeug und sollen nach Möglichkeit nur eingeschränkt verrechnet werden können. Das hält die Finanzverwaltung selbstredend nicht davon ab, Gewinne vollumfänglich zu besteuern. Dieses Ungleichgewicht ist zum 1.1.2021 noch einmal verschärft worden, indem mit § 20 Abs. 6 Satz 5 geregelt wurde, dass Verluste aus Termingeschäften nur mit maximal 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften oder Stillhalterprämien verrechnet werden können. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils auch nur in Höhe von maximal 20.000 Euro verrechnet werden. Wer mit seinen Termingeschäften also nur ein einziges Mal...
Die Gas-/Wärmepreisbremse (Dezemberhilfe 2022) sollte nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers im Jahre 2023 steuerpflichtig sein – und zwar nach einem extrem komplizierten und verfassungsrechtlich umstrittenen Verfahren. Glücklicherweise wurde diesem Unfug später ein Ende bereitet – die Regelungen zur Versteuerung wurden mit dem „Kreditzweitmarktförderungsgesetz“ ersatzlos gestrichen. Allerdings ist diese Streichung erst Ende des vergangenen Jahres erfolgt – zu spät für die „Vordruckmacher“ der Finanzverwaltung. In der Anlage SO zur Einkommensteuererklärung 2023 gibt es daher in Zeile 17 eine Abfrage zur Gas- / Wärmepreisbremse. In der amtlichen Anleitung zur Anlage SO (Zeile 17) heißt es denn auch: „Wurden Sie durch die...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Lutz Ritter 12. November 2025
Aufnahme oder Neugründung? Der BFH zeigt, warum das für § 6a GrEStG alles andere als egal ist
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 11. November 2025
Freie Fahrt für das Deutschlandticket – Bundestag beschließt Verlängerung bis 2030
-
Christian Herold 11. November 2025
Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für Pflegezusatzversicherung ist verfassungsgemäß
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 10. November 2025
BAG: Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 7. November 2025
Entlastungskabinett beschließt Vorhaben zum Bürokratieabbau – kommt jetzt wirklich der „große Wurf“?
NEUESTE KOMMENTARE
08.10.2025 von [Rw]
Richtsatzsammlung: Datenmaterial ist laut BFH nicht repräsentativ genug
02.10.2025 von Jens Braun
Gibt es in der Gastronomie ab sofort nur noch Mehrzweck-Gutscheine?
10.11.2025 von M. Krüger
Nochmals: Gegen wen müssen Wohnungseigentümer seit der WEG-Reform 2020 ihre Ansprüche geltend machen?