Im Jahr 2020 hatte der BFH in zwei Fällen entschieden, dass Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 65a SGB V) nicht den Abzug der Sonderausgaben mindern, wenn dieser Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten gezahlt werde. Das BMF stellt jetzt nochmals klar, dass dieser Bonus nur dann steuerlich unbeachtlich ist, wenn die Krankenkasse ihn für Gesundheitsmaßnahmen gewährt, die privat finanziert wurden. Es muss sich um Gesundheitsmaßnahmen handeln, die nicht im regulären Versicherungsumfang der Basiskrankenversicherung enthalten sind (BMF-Schreiben v. 07.10.2022). Auf die Höhe und den Zahlungszeitpunkt der Kosten kommt es nicht an. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales...
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Anfang 2005 sind das Alterseinkünftegesetz und mit ihm die Neuregelungen zur Rentenbesteuerung in Kraft getreten. Nach fast 18 Jahren streiten sich die Gelehrten noch immer darum, ob zumindest in bestimmten Fällen, vielleicht sogar ganz allgemein, eine Doppel- oder Übermaßbesteuerung eintreten kann, weil Altersvorsorgeaufwendungen in der Vergangenheit nicht hinreichend abgezogen werden konnten, während die Renten mit einem Besteuerungsanteil von – nahezu – 100 Prozent versteuert werden. Nun musste sich der BFH mit dem Fall befassen, dass der Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen in der Vergangenheit aufgrund eigenen Verschulden des Steuerpflichtigen nicht berücksichtigt wurde, nunmehr aber die Rente dennoch voll besteuert werden soll. Ein...
Gut gedacht ist nicht immer auch gut gemacht. Ein Steuerpflichtiger hatte aus beruflichen Gründen eine doppelte Haushaltsführung begründet. Für die Familienheimfahrten durfte er den ihm zur Nutzung überlassen Firmenwagen nutzen. Mit seinem Arbeitgeber hatte er den Deal, dass er sich an den Kosten für Privatfahrten mit 10 Cent pro Kilometer beteiligt. Sie wissen… Zahlt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber für die Privatnutzung des Fahrzeugs, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Familienheimfahrten, ein Nutzungsentgelt so mindert dies den geldwerten Vorteil der Nutzungsüberlassung. Insoweit fehlt es an der Bereicherung des Arbeitnehmers und damit an der Grundvoraussetzung für das Vorliegen von Arbeitslohn....
In jüngster Zeit hat sich der BFH zweimal mit der Frage befasst, von welcher Bemessungsgrundlage die Grunderwerbsteuer zu ermitteln ist, wenn ein unerschlossenes Grundstück erworben wird, sich der bisherige Eigentümer oder der Bauträger aber verpflichten, die Erschließung noch vorzunehmen und insoweit auch bereits vertragliche Regelungen bestehen. Dabei ging es einmal um den Erwerb von einem privaten Erschließungsträger und ein anderes Mal um den Erwerb einer erschließungspflichtigen Gemeinde. Nun, dem Käufer mag es egal sein, von wem er erwirbt und wer sich zur Erschließung verpflichtet hat. Doch, sie ahnen es, dem BFH ist es nicht gleichgültig – und so haben wir...
Steuerpflichtige können bekanntlich die Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung einer unterhaltspflichtigen Person (z.B. Kind) bis zu 9.984 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen (§ 33a Abs. 1 EStG). Dieser Betrag erhöht sich, um die ebenfalls getragenen Aufwendungen für die Absicherung, zum Beispiel die Kranken- und Pflegeversicherung, wenn sie vom Unterhaltsempfänger nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können. Kürzung um eigene Einkünfte Die abziehbaren Unterhaltskosten sind um die eigenen Einkünfte des Unterhaltsempfängers mindern. Hier handelt es ich um Einkünfte im Sinne des § 2 EStG. – Aber auch Ausbildungshilfen mindern die abziehbaren Unterhaltsaufwendungen. Ausnahmen gibt es hier nur in besonderen...
Ende 2017 hat der BFH zu einer so genannten Arbeitswohnung entschieden: Nutzt die Ehefrau eine Wohnung, die ihr gemeinsam mit ihrem Ehemann gehört, zu beruflichen Zwecken, kann sie die AfA und Schuldzinsen nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen, wenn die Darlehen zum Erwerb der Wohnung gemeinsam aufgenommen wurden und Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto beglichen werden (Urteil vom 6.12.2017, VI R 41/15). Die Finanzverwaltung hat im Anschluss die allgemeine Anwendung des Urteils bestimmt, indem es im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden ist (BStBl 2018 II S. 355). Noch etwas später haben die ersten Finanzministerien das Urteil...
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