Studium in der Corona-Krise: Bundesregierung beschließt Finanzhilfen für Studentinnen und Studenten

Die Corona-Pandemie stellt auch viele Studentinnen und Studenten vor finanzielle Probleme: Zwei Drittel der (deutschen) Studierenden arbeiten neben dem Studium, etliche haben jetzt wegen der Corona-Krise ihre Jobs verloren. Jetzt hilft die Bundesregierung mit einer finanziellen Überbrückungshilfe.

Hintergrund

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in Deutschland treffen inzwischen nicht mehr nur die Unternehmen, sondern die gesamte Gesellschaft. Ein dramatischer Anstieg der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer auf über 10 Mio. und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit allein im letzten Monat um mehr als 300.000 Erwerbstätige sprechen eine deutliche Sprache.

Auch Studenten kommen hierbei leider nicht “ungeschoren“ davon. In der Corona-Pandemie haben viele Studentinnen und Studenten ihre Jobs verloren. Zwei Drittel der Studierenden müssen neben dem Studium arbeiten, weil sie über keine andere finanzielle Förderung, Elternunterhalt oder ausreichende Rücklagen verfügen. Bei den ausländischen Studierenden sind es sogar drei Viertel, die arbeiten müssen, um das Studium zu finanzieren. Für viele dieser Studierenden, die Einkommensverluste ausgleichen müssen, kommt jetzt eine BAföG-Förderung in Betracht.

Allerdings: Betroffen sind in der aktuellen Corona-Krise aber auch Studierende, die nicht BAföG-förderfähig sind und keine anderen Einkünfte wie zum Beispiel ein Stipendium oder eine Förderung als Erasmus-Studierende erhalten. Wenn deren Erwerbseinkommen wegbricht, stehen diese Studierenden aktuell häufig vor finanziellen Problemen, wenn es darum geht, Studiengebühren, Miete und Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Bundesregierung will deshalb jetzt dafür sorgen, dass Studentinnen und Studenten durch die Pandemie nicht in den Abbruch ihres Studiums getrieben werden: mit einer finanziellen Überbrückungshilfe.

Wie soll Studierenden jetzt konkret geholfen werden?

Das Programm des BMBF für eine Studierenden-Überbrückungshifle hat ein Volumen von 1 Mrd. Euro und umfasst folgende Eckpunkte:

KfW-Studienkredit:

Bereits seit 2006 sind grundsätzlich anspruchsberechtigt Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Deutsche Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse.
  • Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind.
  • EU-Staatsbürger, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind.
  • Familienangehörige eines solchen EU-Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind.
  • Bildungsinländer und in Deutschland gemeldet.

Erweiterung des zinslosen KfW-Studienkredits:

Studierenden steht nun die Möglichkeit offen, ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen – auf Basis des schon bisher seit bestehenden, bewährten KfW-Studienkredits. Die Kreditmöglichkeit gilt sowohl für neue Antragsteller als auch für solche, die bis März 2021 bereits laufende Kredite ausgezahlt bekommen. Für die besonders betroffene Gruppe der ausländischen Studentinnen und Studenten soll der Studienkredit im Zeitraum von Juli 2020 bis März 2021 geöffnet werden. Für die Überbrückungshilfe wird die Empfängergruppe des klassischen KfW-Studienkredits damit befristet erweitert. So können auch ausländische Studierende – also Angehörige von Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten – das in der Startphase zinslose Darlehen in Anspruch nehmen.

Zinsloses Darlehn:

Das Darlehn hat eine Höhe von bis zu 650 Euro im Monat und ist zinslos. Es gelten die üblichen Rückzahlungsmodalitäten der KfW-Studienkredite. Die Karenzphase, 6 bis 23 Monate im Anschluss an die Auszahlungsphase, ist dabei eine tilgungsfreie Zeit. Das Darlehn kann unbürokratisch online bei der KfW ab 6.5.2020 beantragt werden (nähere Informationen: kfw.de/studienkredit-coronahilfe).

Nothilfefonds für Studentenwerke:

Neben dem neuen Studienkredit stellt das Bundesbildungsministerium (BMBF) dem Deutschen Studentenwerk 100 Mio. Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort bereit. Damit sind die Studentenwerke in der Lage, unmittelbar am Studienort gezielt Hilfe zu leisten.

Quellen/Links:


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