Tätigkeitsbericht der DPR: Erstmals übernimmt BaFin Prüfung von der DPR (1/2)

Weniger Fehler, weniger Prüfungen, weniger Zustimmung

Zu Jahresbeginn veröffentlicht die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) immer ihren Tätigkeitsbericht aus dem Vorjahr. Erstmals in der Geschichte der zweistufigen Bilanzkontrolle hat die BaFin eine laufende Stichprobenprüfung der DPR übernommen. Die Gründe dafür werden im Tätigkeitsbericht offengelegt.

Im letzten Vergleich zum Vorjahr gab es nicht nur weniger Fehler. Die Anzahl abgeschlossener Prüfungen wurden deutlich weniger als im Vorjahr.

Weniger abgeschlossene Prüfungen

Im vergangenen Jahr hat die DPR 74 Prüfungen abgeschlossen. Dies ist ein Rückgang um 14 % im Vergleich zum Vorjahr. Dies liegt an der deutlich gestiegenen Anzahl der Verlangensprüfungen, die auf auf Verlangen von der BaFin eingeleitet werden, sofern es Anhaltspunkte gibt. Davon abgegrenzt werden Stichproben- und Anlassprüfungen. Erstere erfolgen ohne besonderen Anlass im Wege einer stichprobenartigen Prüfung. Anlassprüfungen werden bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften eingeleitet.

Was sind konkrete Beispiele für einen Anlass? Die Antwort ist auch bei Experten nicht eindeutig klar – ich will mich da keinesfalls ausnehmen. Es bleibt zu hoffen, dass die Reformen hier mehr Klarheit schaffen. Damit es beim nächsten Bilanzskandal keine umfangreichen Gutachten erfordert, die allein die Zuständigkeit in einem konkreten Fall beurteilen müssen. Wie Sie in meinen Beiträgen sicherlich gemerkt haben, stehe ich dem zweistufigen Enforcement sehr kritisch gegenüber.

Verlangens- und Anlassprüfungen sind zeitlich erheblich aufwendiger als Stichprobenprüfungen. Zudem haben sie gegenüber Stichprobenprüfungen Priorität. Normalerweise berichtet die DPR anonymisiert über die Prüfungen. Doch aufgrund der öffentlichen Informationen wurde u.a. angegeben, dass bei Wirecard zwei Verlangensprüfungen durchgeführt wurde. Die Untätigkeit der DPR wurde bereits an anderer Stelle kritisiert. Dazu möchte ich beispielsweise auf die Beiträge von Finanz-Szene zu Schreiben an die DPR verweisen (Link vgl. Leserhinweise).

Gesunkene Fehlerquote

Die Fehlerquote der DPR-Prüfungen ist auf 15 % gesunken. Dies ist ein deutlicher Rückgang, der vor allem an einer Tatsache liegt: Die Fehlerquote im Jahr 2019 war mit 20 % überdurchschnittlich hoch. Somit haben sich die Fehler wieder auf dem geringeren Niveau eingependelt.

Mit 75 % lag die Zustimmungsquote deutlich unter dem Durchschnitt der letzten Jahre. Somit haben lediglich drei Viertel der Unternehmen den festgestellten Fehlern der DPR zugestimmt. Gründe für diesen Rückgang könnten die Diskussionen um die Zukunft der DPR bzw. die zwischenzeitliche Kündigung des Vertrages durch die Bundesregierung. Denn durch den Bilanzskandal Wirecard ist auch die DPR in die Kritik geraten.

Ein Novum: Bafin übernimmt Prüfung

Die DPR berichtet darüber, dass die BaFin erstmals seit der Einführung des zweistufigen Systems zur Bilanzkontrolle eine laufende DPR-Stichprobenprüfung übernommen hat. Aus diesem Grund wurde die laufende Stichprobenprüfung bei der DPR eingestellt. Wie im Tätigkeitsbericht üblich, wird der Name des betroffenen Unternehmens nicht genannt. Doch der Verweis auf das Gesetz über das Kreditwesen lässt den Kreis möglicher Unternehmen schmelzen. Dieser lautet wie folgt: „Hintergrund war unter anderem, dass die BaFin bereits eine Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 S. 2 KWG durchgeführt und beide Prüfungen denselben Gegenstand betreffen.“

Im zweiten Teil lesen Sie, welche konkreten Hinweise die DPR bei ihren Fehlerfeststellungen den Unternehmen mitgegeben hat.

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