Update: Hat das Wachstumschancengesetz im Bundesrat Aussicht auf Zustimmung?

Am 22.3.2024 befasst sich der Bundesrat final mit dem geänderten Wachstumschancengesetz. Nach dem Verlauf der Konferenz der Ministerpräsidenten(-innen) vom 6.3.2024 ist eine Zustimmung im Bundesrat derzeit eher unwahrscheinlich.

Hintergrund

Das im November 2023 vom Bundestag beschlossene Wachstumschancengesetz (sieht Steuerentlastungen, Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vor. Der Bundesrat hatte das Gesetz aber angehalten und den Vermittlungsausschuss (Art. 77 GG) angerufen, weil das Gesetz erhebliche Steuerausfälle für Länder und Kommunen zur Folge hätte. Der Vermittlungsausschuss hatte am 21.2.2024 einen „Kompromiss“ vorgeschlagen (BT-Drs. 20/10410), dem der Bundestag gegen den Widerstand der Opposition am 23.2.2024 gefolgt ist. Allerdings muss der Bundesrat am 22.3.2024 noch zustimmen. Die Unionsländer wollen die Zustimmung davon abhängig machen, dass die Bundesregierung die beschlossenen Kürzungen bei der Agrardieselrückvergütung für die Landwirtschaft wieder zurücknimmt.

MPK-Beschluss vom 6.3.2024

Am 6.3.2024 hat sich die MPK insbesondere mit der Situation der Landwirtschaft befasst und mit der Frage der Rücknahme der beschlossenen Kürzungen der Agrardieselrückvergütung, die bei der Beratung des Wachstumschancengesetzes im Vermittlungsausschuss am 21.2.2024 zur Ablehnung des „Kompromisses“ durch die unionsgeführten Länder geführt hat. Weiterlesen