Sicherungseinbehalte in der Baubranche

In der Praxis werde ich immer wieder zu Fragen bei Sicherungseinbehalten in der Baubranche für die Absicherung von Gewährleistungsansprüchen konfrontiert. Das Thema ist daher perfekt geeignet für meinen ersten Blog. Der leistende Unternehmer erhält folglich nicht den kompletten Rechnungsbetrag für seine Leistungen. Der Bundesfinanzhof hat sich mit solch einem Fall auseinandergesetzt und mit Urteil vom 24. Oktober 2013 (V R 31/12) entschieden, dass eine Korrektur der Umsatzsteuer wegen vorübergehender Uneinbringlichkeit möglich ist. Mit BMF-Schreiben vom 3. August 2015 hat sich nun auch die Finanzverwaltung hierzu geäußert. Weiterlesen