Werbungskostenabzug für die Zweitwohnung ohne doppelte Haushaltsführung

Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen können als Werbungskosten abgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG).  Weiterlesen