Umsatzsteuer: Generalanwalt hat kein Einsehen mit Fahrschulen

Der BFH hat im vergangenen Jahr Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht für die Erteilung von Fahrunterricht geäußert. Konkret ging es um den Unterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B („Pkw-Führerschein“) und C1. Mit Beschluss vom 16.3.2017 hat er daher dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Fahrschulen insoweit steuerfreie Leistungen erbringen (Az. des BFH: V R 38/16).

Aktuell hat der Generalanwalt beim EuGH der Hoffnung der Fahrschulbetreiber, steuerfreie Leistungen erbringen zu können, aber einen erheblichen Dämpfer versetzt. Weiterlesen

Privater Schwimmunterricht für Kleinkinder ist umsatzsteuerfrei

Kürzlich hat das Bayerische Landesamt für Steuern sehr ausführlich zu der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG Stellung genommen (Schreiben vom 5.2.2018, S 7354 1.1-1/2 St33). Dabei geht es insbesondere um die Bearbeitung von Anträgen, bei denen sich die Unternehmer auf Art. 132 Absatz 1 Buchst. j MwStSyStRL berufen.

Das Schreiben ist äußerst lesens- und beachtenswert. Unter anderem verfügt die Verwaltung, dass Erwachsenenschwimmkurse, Kleinkinderschwimmen, „Aqua-Jogging”- und „Aqua-Fitness”- Kurse, die durch einen Privatlehrer erbracht werden, nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL umsatzsteuerfrei sind bzw. sein können. Nun hat sich auch das FG Baden-Württemberg mit der Thematik befasst und entschieden, dass Schwimmkurse für Kleinkinder vom 1. bis zum 3. Lebensjahr von der Umsatzsteuer befreit sind, Schwimmkurse für Säuglinge jedoch nicht. Weiterlesen