Wirtschaftliches Eigentum und Cum/Cum-Transaktionen

Kürzlich habe ich mich in einem Blog mit der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums bei Wertpapierleihgeschäften befasst. Hierzu hat das BMF ein Schreiben verfasst. Inhaltlich eng damit verbunden wurde zeitgleich ein BMF-Schreiben zu sog. Cum/Cum-Transaktionen veröffentlicht. Derartige Konstrukte zielen auf die Vermeidung einer Definitivbelastung mit Kapitalertragsteuer (KapSt) vor allem bei Steuerausländern. Diese ergibt sich vielfach aus der Zuordnung eines begrenzten Quellensteuerrechts für Deutschland in Höhe von 15 % in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Zur Erreichung dieses Zieles kommen teils auch Wertpapierleihgeschäfte zum Einsatz. Darüber hinaus werden auch andere Konstruktionen eingesetzt, wie Kassageschäfte, Vereinbarung gegenläufiger Geschäfte oder Repo-Geschäfte. Unabhängig von der Art des Geschäftes ist regelmäßig die zentrale Frage, welchem Geschäftspartner das wirtschaftliche Eigentum an den Wertpapieren und damit die Anrechnungsberechtigung für die KapSt zuzurechnen ist. Weiterlesen

Urteil zum Gestaltungsmissbrauch bei Cum-cum-Geschäften

Die Übertragung von Aktien über den Dividendenstichtag aufgrund vertraglicher Gestaltungen führt eine leere Eigentumshülle hieran entstanden ist. Dem ausländischen Aktieninhaber sind demnach doch die Dividendenerträge zuzurechnen, da er wirtschaftlicher Eigentümer geblieben ist, so das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 28.01.2020 (4 K 890/17).

Zum Hintergrund

Bei den Cum-/cum-Geschäften werden Aktien ausländischer Anteilseigner vor dem Dividendenstichtag an inländische Gesellschaften, zumeist Banken, verkauft oder verliehen und nach dem Dividendenstichtag zurückübertragen mit dem Ziel, die gesetzlich vorgesehene pauschale Versteuerung ausländischer Dividendenerträge zu umgehen. Weiterlesen