Photovoltaikanlage: Feststellungserklärung bei Ehegatten-GbR überflüssig

Der Betrieb von Photovoltaikanlagen führt zu gewerblichen Einkünften, so dass eine Anlage EÜR auszufüllen und digital zu übermitteln ist, wenn das Finanzamt nicht ausnahmsweise noch eine vereinfachte Anlage EÜR in Schriftform zulässt. Doch damit nicht genug: Wird die Photovoltaikanlage von Ehegatten gemeinsam betrieben, verlangen die Finanzämter vielfach die Abgabe eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung, die – wie sollte es anders sein – natürlich ebenfalls elektronisch zu übermitteln ist. Das kostet Zeit und Geld und wird zudem als überflüssige Bürokratie empfunden.

Nun haben die Steuerzahler zumindest in der Frage, ob eine Feststellungserklärung abzugeben ist, Unterstützung vom BFH erhalten. Weiterlesen

Keine Feststellungserklärung für Photovoltaikanlage von Ehegatten auf eigengenutztem Wohnhaus

Mit Urteil vom 06.02.2020, IV R 6/17, hat der BFH in einem mit Spannung erwarteten Musterverfahren entschieden, dass für den Betrieb einer Photovoltaikanlage durch zusammenveranlagte Ehegatten auf ihrem eigengenutzten Wohnhaus keine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich ist, wenn kein Streit über Höhe und Aufteilung der daraus resultierenden Einkünfte besteht. Obwohl die Ehegatten mit der Photovoltaikanlage gemeinschaftlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, handelt es sich um einen Fall geringer Bedeutung, in dem die gesonderte und einheitliche Feststellung aus Vereinfachungsgründen unterbleibt. Dem steht nicht entgegen, dass die Ehegatten-GbR keinen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung macht und mit der Stromlieferung umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt.

Das grundlegende BFH-Urteil ist aber kein Freibrief für alle Photovoltaikanlagen, die von Ehegatten gemeinsam betrieben werden. In folgenden Fällen kann weiterhin eine gesonderte und einheitliche Feststellung erforderlich sein: Weiterlesen