Update: EU-Lieferketten-Richtlinie vor dem Aus

Die EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) hat am 28.2.2024 im Rat der EU-Mitgliedstaaten keine Mehrheit gefunden. Ist das das Aus für das EU-Lieferkettenrecht?

Hintergrund

Ich habe wiederholt im Blog berichtet: Die EU-Kommission hatte am 23.2.2022 den Entwurf einer RL zur nachhaltigen Unternehmensführung, den Entwurf einer Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die neben Vorgaben für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung auch menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten definiert.

Am 14.12.2023 hatten sich die Verhandlungsführer von EU-Rat und EU-Parlament über die CSDDD (sog. EU-Lieferkettenrichtlinie) geeinigt, deren Inhalt die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes noch verschärfen würde. Die für den 14.2.2024 geplante finale Abstimmung über die EU-Lieferketten-Richtlinie hat Rat der Europäischen Union (Rat) zunächst verschoben, um eine Kompromisslösung noch vor den Europawahlen im Juni zu finden.

CSDDD im Rat gescheitert – Welche Folgen hat das? Weiterlesen

EU-Lieferkettengesetz geht in die nächste Runde – Welche Verschärfungen drohen deutschen Unternehmen?

Seit 1.1.2023 gilt in Deutschland das sog. Lieferkettengesetz, das Unternehmen unter Androhung empfindlicher Geldbußen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards in Lieferketten verpflichtet. Jetzt drohen durch das geplante EU-Lieferkettengesetz weitere Belastungen und Sanktionen.

Hintergrund

Zum Schutz von Arbeitnehmerrechten, Menschenrechten und Umweltschutzstandards in globalen Lieferketten hat der Gesetzgeber bereits im Juli 2021 das LieferkettensorgfaltspflichtenG – LieferkettenG (LkSG) auf den Weg gebracht, dass in seiner ersten Stufe am 1.1.2023 in Kraft getreten ist (BGBl 2021 I S. 2959). Seit 1.1.2023 müssen Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten umfangreiche Verpflichtungen zum Schutz von Menschenrechten entlang ihrer Lieferketten überprüfen. Hierzu müssen Risikoanalysen erstellt, Menschenrechtsbeauftragte bestellt und auf den eigenen Internetseiten berichtet werden. Tun das die betroffenen Unternehmen nicht, drohen hohe Geldbußen. Ab 1.1.2024 werden auch Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten unter das Gesetz fallen. Eine weitere Verschärfung droht Unternehmen jetzt durch die EU-Lieferketten-Richtlinie, die auf einen Entwurf vom Februar 2022 zurückgeht.

Wie ist der aktuelle Sachstand beim EU-Lieferkettengesetz? Weiterlesen