Keine Verschiebung der Meldefrist zur Anzeige von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen?

Im Rahmen der Regierungspressekonferenz vom 06.07.2020 wurde bekannt, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) überraschenderweise nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen will, die Fristen für die Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zu verlängern. Die Option, welche auf EU-Ebene kürzlich explizit eingeräumt worden war, wird damit nicht genutzt.

Auch der Entwurf eines neuen BMF-Schreibens enthält zu einer Fristverlängerung keine Aussagen. Wird es bei dieser Entscheidung bleiben? Weiterlesen

Gesetzgeber will das das Gesetz zur Mitteilung von Steuergestaltungen „missbrauchen“

Fachautoren, die die derzeit geplanten steuerlichen Änderungen kommentieren oder vorstellen, müssen besonders wachsam sein. Wie wir alle wissen, lag seit längerer Zeit ein Regierungsentwurf des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität vor. Zwischenzeitlich gab es Änderungsanträge, die nicht mehr zählbar waren. Ende letzter Woche immerhin wurde dann das Ergebnis der Arbeit des Finanzausschusses präsentiert: 150 Seiten Beschlussempfehlungen plus 61 Seiten Bericht. Und der Bundestag hat das Gesetz entsprechend verabschiedet. So weit, so gut.

Plötzlich hagelt es zu Beginn dieser Woche weitere Änderungsanträge der Fraktionen von CDU/CSU und SPD – als hätte es die Einigung im Finanzausschuss niemals gegeben. Seltsam, aber nun gut: Das kann passieren und es ist das Recht des Bundestages und seiner Fraktionen.

Aber: Unterbringen will man die neuen Vorschläge allen Ernstes im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Weiterlesen

Umsetzung der Melderichtlinie für grenzüberschreitende Steuergestaltungen – die praktischen Unsicherheiten potenzieren sich

Wie die Überschrift zu meinem Beitrag schon sagt – die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen wirft viele Fragen auf. Grund genug, das Thema hier im NWB Experten-Blog aufzugreifen.

Die Richtlinie ist an die Mitgliedsstatten gerichtet

Es hat sich ja mittlerweile in der Praxis herumgesprochen, dass die EU-Melderichtlinie bereits seit dem 25.6.2018 gewisse Dokumentationsobliegenheiten für eine Berichtspflicht zum 31.8.2020 erfordert. Jetzt ist es ja schon mal europarechtlich fragwürdig, wie eine Richtlinie, die an die Mitgliedsstaaten gerichtet ist, bereits vor dem legislativen Umsetzungsakt eine Rechtswirkung zu Lasten des Steuerpflichtigen zeitigen kann. Bekannt ist bisher lediglich im Rahmen der sog. unmittelbaren oder direkten Wirkung einer Richtlinienbestimmung die Berufung auf eine für den EU-Bürger begünstigende Richtlinienregelungen. Nicht nur, dass der Intermediär wie auch der relevante Steuerpflichtige mit einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe konfrontiert werden bzw. die Richtlinie lediglich einen Mindeststandard festlegt und die Mitgliedsstaaten im Rahmen der erforderlichen nationalen Umsetzung davon weitergehende Offenlegungspflichten statuieren können. Darüber hinaus hat der Betroffene es zusätzlich mit weiteren 26 möglichen Umsetzungsvarianten zu tun, geht es ja maßgeblich um grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Weiterlesen