Risiken und Nebenwirkungen der künftigen Grundsteuer C

Gemeinden haben ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen für baureife Grundstücke als besondere Grundstücksgruppe innerhalb der unbebauten Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen (Grundsteuer C). Ob und inwieweit Kommunen von der Grundsteuer C Gebrauch machen würden, könne im Voraus nicht abgeschätzt werden. Auch Prognosen zur Höhe der Grundsteuer C will die Regierung nicht abgeben. In diesem Zusammenhang seien insbesondere die regionalen Marktverhältnisse von Bedeutung.

Dies erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/16698) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/16189). Weiterlesen

Update: Grundsteuerreform-Marathon und keine Ende in Sicht!

Am 10.4.2018 hat das BVerfG die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt (1BvL 11/14; 1 BvR 889/12; 1 BvL 12/14; 1 BvL 1/15). Am 21.3.2019 hat sich der Deutsche Bundestag in einer langen Debatte mit der Grundsteuerreform befasst.

Ernüchternde Bilanz: Eine Reform der Grundsteuer ist noch immer in weiter Ferne, ein Kompromiss nicht in Sicht. Jetzt wird der zeitliche Druck immer größer. Weiterlesen