Die Folgen des Hochwassers: Steuerliche Hilfsangebote vollends ausgeschöpft?

Infolge der extremen Hochwasserschäden, welche einige Bürgerinnen und Bürger vergangenen Monat erleiden mussten, veröffentlichten die Bundesländer NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern rasch entsprechende Katastrophenerlasse. Durch sie werden steuerliche Maßnahmen eröffnet, welche den Opfern Entlastung bieten. Welche Maßnahmen werden hier angeboten – und reichen diese tatsächlich aus?

Hintergrund

Massiv waren die Wassermassen, welche bestimmte Gebiete Mitte des letzten Monats in Deutschland so stark beschädigten, dass manche Bürgerinnen und Bürger innerhalb weniger Stunden ihren gesamten Besitz verloren. Von regelrechten „Katastrophengebieten“ war die Rede; und den Bildern zufolge, welche ein jeder von uns im Fernsehen oder den sozialen Medien wahrgenommen hat, vollkommen zu Recht. Schnell reagierten nicht nur die vielen Helferinnen und Helfer, die sich auf den Weg in diese Katastrophengebiete machten. Auch die Finanzverwaltungen wollten ihren Beitrag zur Schadensbegrenzung leisten und veröffentlichten entsprechende Katastrophenerlasse, die dann auch schnell erweitert wurden. Sie sollen den Geschädigten durch steuerliche Hilfsangebote Entlastung bieten.

Auswahl von steuerlichen Maßnahmen im Überblick

Mit den Maßnahmen der Katastrophenerlasse soll den Geschädigten unbürokratisch und schnell geholfen werden. Privatpersonen und auch Unternehmen, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, können die steuerlichen Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen. U.a.: Weiterlesen